Auf einen Blick
- Obligatorische Hundekurse wurden 2017 auf nationaler Ebene aufgehoben
- Kantönligeist führt zu unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen
- Kantone wie Basel-Stadt planen eigene Hundekurs-Regelungen. Im Kanton Zürich sind ab 2025 alle Hundehalter kursverpflichtet
Die Hunde-Attacke in Adlikon ZH schockiert die Schweiz – und wirft Fragen auf. So sind Hundehalterkurse auf nationaler Ebene nicht mehr obligatorisch – und herrscht ein Kantönligeist.
Es war ein Vorstoss von alt Ständerat Ruedi Noser (63), der die obligatorischen Hundekurse 2016 zumindest auf nationaler Ebene beerdigte. «Die meisten Hundebesitzer investieren sehr viel Zeit in ihr Hobby Hund und brauchen dafür kein Obligatorium», auch wenn er zugab: «Ich habe auch Angst vor Hunden». «Ein Obligatorium verlangt viel Bürokratie, generiert sehr viel Frust bei den Anbietern wie bei den Besuchern, und die Wirkung ist kaum grösser.»
Der Bundesrat um den damaligen Innenminister Alain Berset (52) wehrte sich gegen die Lockerung. «Nach der Meinung von 70 bis 90 Prozent der Tierärzte, der Hundehalter und der Bevölkerung im Allgemeinen sind diese Kurse sehr gut», sagte Berset. Der Vorstoss gehe zu weit.
Kantone springen ein
Doch Berset und der Bundesrat liefen sowohl im National- als auch im Ständerat auf. Per 1. Januar 2017 wurde das Obligatorium aufgehoben – und die Kantone sprangen ein. «Die Rückkehr der Hundekurse», titelte SRF. Denn in vielen Kantonen müssen Hundehalter trotzdem einen Kurs belegen. Andere planen die Einführung, wie der Kanton Basel-Stadt.
Doch es herrscht der Kantönligeist. So müssen zum Beispiel im Kanton Aargau nur Halterinnen und Halter von Hunden mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» einen Kurs besuchen. Das sind zum Beispiel Bull Terrier oder Rottweiler. Ähnliche Regeln gelten unter anderem auch in den Kantonen Solothurn, Baselland oder Graubünden.
Im Kanton Luzern wiederum ist der Kurs nur für Ersthundehalter obligatorisch. In der dortigen Prüfung lernt man unter anderem Leinenlaufen, Spielen, aber auch Aussteigen aus dem Auto und sogar ein Restaurantbesuch. Im Kanton Wallis und Neuchâtel gelten ähnliche Vorschriften.
Der Kanton Zürich müssen bislang nur Halter von grossen Hunden in den Kurs. Doch schon im kommenden Jahr müssen alle Tiere und ihre Herrchen zum Kurs. Spätestens im 2. Quartal 2025 soll das revidierte Gesetz in Kraft treten. Kein Obligatorium gibt es unter anderem im Kanton Bern und St. Gallen.