Nach Nein zu Prämiendeckel und Kostenbremse kommen sie zum Zug
Was sich jetzt trotzdem ändert

Nach dem Nein zu den beiden Gesundheitsinitiativen kommen die beiden indirekten Gegenvorschläge zum Zug, sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird. Mit beiden werden kleinere Brötchen gebacken. Das ändert sich.
Publiziert: 09.06.2024 um 14:30 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2024 um 20:11 Uhr
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Nach dem Nein zu den beiden Gesundheitsinitiativen kommen die indirekten Gegenvorschläge zum Zug.
Foto: imago/Panthermedia
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Das Stimmvolk will von den beiden Gesundheitsinitiativen nichts wissen. Die Prämienentlastungs-Initiative der SP wie auch die Kostenbremse-Initiative der Mitte wischt es mit deutlichen Nein-Mehrheiten vom Tisch.

Ein Scherbenhaufen? Keineswegs, denn trotz des Doppel-Neins steht die Bevölkerung nicht ganz mit leeren Händen da. Zu beiden Initiativen gibt es einen indirekten Gegenvorschlag.

Prämien werden weniger entlastet

Klotzen statt kleckern, lautete das Motto der SP-Initiative. Gut 6 Milliarden Franken zusätzlich wären jährlich in die Prämienverbilligung gebuttert worden – Tendenz steigend. Im Gegenvorschlag backt das Parlament kleinere Brötchen. Rund 500 Millionen Franken müssten die Kantone nun zusätzlich in die Prämienverbilligung stecken. Bis 2030 dürfte der Betrag auf gut 700 Millionen Franken steigen.

Die Kantone sollen künftig einen Mindestanteil der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung finanzieren. Je nach Einkommenssituation der Bevölkerung soll der Mindestanteil auf 3,5 bis 7,5 Prozent fixiert werden. Zudem sollen die Kantone eine Höchstgrenze festlegen, wie viel die Prämie am Einkommen maximal ausmachen darf. Also ein Prämiendeckel, den jeder Kanton selber definiert.

Kosten- und Qualitätsziele geplant

Der Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte setzt nicht auf harte Massnahmen, sondern auf sanfte Kosten- und Qualitätsziele. Künftig definiert der Bundesrat alle vier Jahre, wie viel das Gesundheitswesen kosten darf. Er berücksichtigt dabei nicht nur das Lohnwachstum, sondern auch die Alterung der Gesellschaft, den medizinisch-technischen Fortschritt und andere Faktoren. Auch die Kantone können solche Ziele festlegen.

Allerdings verzichtet der Gegenvorschlag auf verbindliche Massnahmen, sollten die Ziele nicht erreicht werden. Stattdessen will der Bundesrat eine Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der Grundversicherung einsetzen, die Bund und Tarifpartnern Empfehlungen zu geeigneten Massnahmen abgeben soll.

Referendum unwahrscheinlich

Noch sind die beiden Gegenvorschläge nicht in trockenen Tüchern. Kritiker können das Referendum ergreifen. Allerdings scheint es derzeit unwahrscheinlich, dass jemand den Kraftakt stemmen will.

Bezüglich Prämienverbilligung lehnen zwar auch mehrere Kantone den Gegenvorschlag als zu teuer ab, doch angesichts des knappen Resultats wäre ein Kantonsreferendum unverständlich.

Die Gesundheitsdirektoren-Konferenz stört sich zwar daran, dass der Gegenvorschlag einseitig zulasten der Kantone geht und die Kantonsautonomie einschränkt, zeigt sich aber offen, da die Prämienverbilligung als «sozialpolitisches Korrektiv» für die Entlastung von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wirke.

Der Kostenbremse-Gegenvorschlag steht beim Ärzteverband FMH in der Kritik. Dieser spricht von einem «nutzlosen Papiertiger», der das Gesundheitswesen bloss weiter bürokratisiere und schwerfälliger mache. Am 26. Juni treffen sich die FMH-Delegierten und entscheiden allenfalls auch über ein Referendum.

Inkraftsetzung braucht Zeit

Selbst ohne Referenden braucht die Inkraftsetzung der Gesetzesanpassungen noch Zeit. Der Bundesrat muss nicht nur die Referendumsfrist von 100 Tagen abwarten, sondern auch die jeweiligen Ausführungsbestimmungen ausarbeiten und in die Vernehmlassung geben. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (60) geht davon aus, dass die Umsetzung 2026 in Kraft tritt.

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