In den meisten Kantonen braucht es heute einen Antrag
Kantone sollen Prämienverbilligungen automatisch zahlen

Wer Prämienverbilligungen beantragen möchte, sieht sich in den meisten Kantonen mit enormer Bürokratie konfrontiert. Das überfordere viele, ist GLP-Gesundheitspolitiker Patrick Hässig überzeugt. Er will das ändern.
Publiziert: 18.04.2024 um 12:07 Uhr
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Aktualisiert: 05.06.2024 um 11:17 Uhr
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Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer können die Krankenkassenprämien schlicht nicht mehr zahlen – und müssen Prämienverbilligungen beantragen.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Sie stehen im Sorgenbarometer von Herrn und Frau Schweizer ganz weit oben: die stetig steigenden Krankenkassenprämien. Immer mehr können diese schlicht nicht mehr zahlen – und müssen Prämienverbilligungen beantragen. Helfen will die Prämienentlastungs-Initiative, über die wir am 9. Juni abstimmen. Sie will die Prämien bei 10 Prozent des Einkommens deckeln. Doch: Wegen der Mehrkosten warnen die Gegner bereits vor Steuererhöhungen.

Um jene, die es brauchen, auf jeden Fall unterstützen zu können, fordert GLP-Nationalrat Patrick Hässig (45) den Bundesrat unabhängig vom Abstimmungsergebnis zum Handeln auf: Die Regierung soll alle Kantone dazu verpflichten, den Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung automatisch zu prüfen. Heisst: Wer Anrecht auf Prämienverbilligung hat, soll diese automatisch erhalten. Heute ist das erst in sieben Kantonen der Fall. In allen anderen muss regelmässig ein Antrag eingereicht werden.

«Für viele eine erhebliche Hürde»

Das bedeutet nicht nur einen riesigen bürokratischen Aufwand für die Kantone. Auch würden viele Einzelpersonen und Familien heute keine Prämienverbilligung erhalten, weil sie am bürokratischen Prozess scheitern. «Für viele Menschen stellt das fristgerechte Ausfüllen und Abschicken eines Antrags zudem eine erhebliche Hürde dar, die sie faktisch vom Bezug der Prämienverbilligung ausschliesst», erklärt Gesundheitspolitiker Hässig. «Dabei sind es genau diese Menschen, die oft am dringendsten finanzielle Entlastung in Form von Prämienverbilligung benötigen.»

Diesen Personen sollten keine unnötigen Hindernisse in den Weg gelegt werden, um die ihnen zustehenden Finanzierungshilfen zu erhalten, finden Hässig und seine Mitstreiter. Für die meisten Kantone sei es problemlos möglich, die Ansprüche aufgrund der Steuerdaten automatisch zu prüfen. «Das Abschaffen des unnötigen Umwegs über einen Antrag würde sowohl für die Versicherten als auch für die Kantone eine Reduktion des Bürokratieaufwands bedeuten.»

Kommt hinzu: «Statt die Prämienverbilligungen nun mit der Giesskanne auszuweiten, sollten wir den Vollzug verbessern», ergänzt Hässig mit Verweis auf die Prämienentlastungs-Initiative. «Das ist effizient für die Steuerzahler und fair für die betroffenen Personen.»

Wer will, kann auch verzichten

Der Vorschlag schränke die Kompetenz der Kantone in keiner Weise ein, betont Hässig. Sie könnten weiterhin die Kriterien für die Ansprüche, die Höhe der Beiträge oder die Verfahren zur Auszahlung selbständig festlegen. Und: Wer freiwillig auf Prämienverbilligungen verzichten will, soll das ebenfalls weiterhin können. Die Änderung würde die Kantone einzig dazu verpflichten, den Anspruch automatisch zu prüfen und Beiträge auszubezahlen, sodass alle Berechtigten, die das wollen, das ihnen rechtmässig zustehende Geld bekommen.

Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Manche haben in den vergangenen Jahren ihren Beitrag allerdings gesenkt. Im Jahr 2022 wurden rund 5,4 Milliarden Franken an öffentlichen Geldern für Prämienverbilligungen aufgewendet. Der Bund hat davon mehr als die Hälfte bezahlt.

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