Mehr für Rentner und Kinder, dafür steigen auch die Krankenkassen-Prämien
Was sich 2025 bei AHV, PK und Krankenkasse ändert

2025 stehen allerlei Änderungen ins Haus. Das trifft auch die Sozialversicherungen. Blick erklärt die wichtigsten Anpassungen bei AHV, Pensionskassen und Krankenversicherung.
Publiziert: 04.01.2025 um 12:24 Uhr
|
Aktualisiert: 04.01.2025 um 12:44 Uhr
1/6
Die AHV-Renten steigen um 2,9 Prozent. Die Einzelrente steigt damit um bis zu 70 Franken monatlich.
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

  • AHV-Renten steigen, Frauen arbeiten länger, Familien erhalten mehr Geld
  • Höhere Abzüge für Säule 3a möglich
  • Krankenkassenprämien steigen um durchschnittlich 6 Prozent
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_1047.JPG
Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Soziale Sicherheit ist der Schweizer Bevölkerung ein teures Gut. Das zeigt sich in der grossen Bedeutung der Sozialversicherungen. Für den Notfall sind die Leute gerne gewappnet.

2025 stehen bei den Sozialwerken aber allerlei Änderungen ins Haus. Blick erklärt die wichtigsten Anpassungen bei AHV, Pensionskassen oder Krankenversicherung.

Höhere AHV-Rente

Seniorinnen und Senioren dürfen sich freuen: 2025 gibts mehr AHV! Die Renten steigen um 2,9 Prozent. Die Mindestrente für Einzelpersonen erhöht sich damit von 1225 auf 1260 Franken, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken an. Ein Zustupf von bis zu 70 Franken also. Der Maximalbetrag für Ehepaare wird von 3675 auf neu 3780 Franken erhöht. Verheiratete AHV-Rentner haben 105 Franken mehr im Portemonnaie. 

Auch die Bezüger von IV- und Hinterlassenenrenten sowie Ergänzungsleistungen und Überbrückungsrenten dürfen sich auf eine Erhöhung freuen. Die Anpassung erfolgt nach dem sogenannten Mischindex: Demnach werden die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.

Frauen müssen länger arbeiten

Im September 2022 machten viele Frauen lange Gesichter: Eine Männermehrheit setzte sich gegen die Frauen durch und verhalf der AHV-Reform an der Urne zum Erfolg. Rekurse gegen die Abstimmung, die nach dem Auffliegen unkorrekter AHV-Finanzperspektiven eingereicht worden waren, hatten keinen Erfolg. Das Bundesgericht liess die Beschwerdeführerinnen mit seinem Urteil vom 12. Dezember abblitzen. 

Damit ist fix: Frauen müssen künftig bis 65 arbeiten. Ab 2025 wird die Erhöhung schrittweise umgesetzt. Jedes Jahr steigt das Frauenrentenalter um drei Monate an, ab 2028 gilt Rentenalter 65 für alle.

Für 2025 heisst das also: Frauen mit Jahrgang 1961 gehen erst im Alter von 64 Jahren und 3 Monaten in Rente. Im Gegenzug erhalten die Betroffenen einen abgestuften, lebenslangen Rentenzuschlag von höchstens 40 Franken als Kompensation. Wer sich früher pensionieren lässt, nimmt eine Rentenkürzung in Kauf.

Mehr Geld für Familien

Auch für Familien gibt es mehr Geld. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat. Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Sie macht 7,1 Prozent aus.

Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen. Der Bund legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest. Die Kantone können aber höhere Ansätze festlegen.

Änderungen in der zweiten und dritten Säule

Das Stimmvolk hat die Pensionskassen-Reform zwar abgelehnt, trotzdem stehen Anpassungen an. Die Änderungen in der ersten Säule wirken sich auch auf die zweite Säule aus. Die Eintrittsschwelle in die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) beträgt neu 22'680 Franken. Das Obligatorium gilt maximal bis zu einem Jahreslohn von 90'720 Franken. Versichert wird allerdings nur ein Teil davon, da der sogenannte Koordinationsabzug von neu 26'460 Franken weggerechnet wird. Der maximale koordinierte Lohn beträgt damit 64'260 Franken. 

In der dritten Säule wird der maximal erlaubte Steuerabzug für jene Personen, die eine zweite Säule haben, von 7056 auf 7258 Franken erhöht. Personen ohne Pensionskasse können neu bis zu 36'288 Franken einzahlen. 

Unter bestimmten Bedingungen sind zudem nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a möglich. Wer ab 2025 nicht den Maximalbetrag einzahlen kann, kann dies während zehn Jahren rückwirkend nachholen – und diesen Einkauf von den Steuern abziehen. Das gilt aber nur für Beitragslücken, die ab dem kommenden Jahr entstehen. 

Krankenkassenprämien steigen

Während Renten und Zulagen steigen, muss die Bevölkerung für höhere Krankenkassenprämien tiefer in die Tasche greifen. Im Schnitt werden 6 Prozent mehr fällig. Die mittlere Prämie für die obligatorische Grundversicherung beträgt 378.70 Franken. Der durchschnittliche Anstieg für junge Erwachsene und Kinder fällt mit 5,4 Prozent beziehungsweise 5,8 Prozent etwas geringer aus. Der Prämienhammer trifft die Kantone allerdings unterschiedlich stark.

Ab dem kommenden Jahr wird das System etwas flexibler. Versicherte mit einer Wahlfranchise über 300 Franken und freier Arztwahl können statt wie bisher nur per Ende Jahr neu auch unterjährig in ein alternatives Versicherungsmodell – beispielsweise Hausarzt-, HMO- oder Telemedizin-Modell – wechseln, um weniger Prämien bezahlen zu müssen. Aber nur beim eigenen Versicherer und mit entsprechender Kündigungsfrist. Der unterjährige Wechsel zu einem anderen Versicherer bleibt weiterhin nicht möglich.

Auf Anfang Jahr treten zudem diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung in Kraft. So übernimmt die Grundversicherung in gewissen Fällen neu die Kosten der sogenannten Kopforthesentherapie (auch Helmtherapie genannt). Sie wird zur Wachstumslenkung bei Säuglingen mit Kopfdeformitäten eingesetzt.

Zudem wird das kantonale Früherkennungsprogramm für Darmkrebs des Kantons Solothurns von der Franchise befreit. Dies ist in 14 Kantonen bereits der Fall. Es handelt sich um die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?