Auf einen Blick
- 2025 gibt es 2,9 Prozent mehr AHV
- Die Anpassung erfolgt nach dem Mischindex alle zwei Jahre
- Für den Bund bedeutet das Mehrkosten von rund 1,7 Milliarden Franken
Gute Nachrichten für rund 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren: 2025 gibts mehr AHV! Die Renten steigen um 2,9 Prozent.
Die Mindestrente für Einzelpersonen erhöht sich damit von 1225 auf 1260 Franken, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken an. Ein Zustupf von bis zu 70 Franken also. Der Maximalbetrag für Ehepaare wird von 3675 auf neu 3780 Franken erhöht. Verheiratete AHV-Rentner haben 105 Franken mehr im Portemonnaie.
Auch die Bezüger von IV- und Hinterlassenenrenten sowie Ergänzungsleistungen und Überbrückungsrenten dürfen sich auf eine Erhöhung freuen.
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Die Anpassung erfolgt nach dem sogenannten Mischindex: Demnach werden die Renten alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
AHV-Kaufkraft sorgte für harte Debatten
Vor zwei Jahren sorgte diese Anpassung für einen harten politischen Schlagabtausch, weil die Teuerung über der Lohnentwicklung lag. Im Parlament wurde der volle Teuerungsausgleich von 2,8 Prozent gefordert. Der Bundesrat erhöhte die AHV-Renten per 2023 aber nur um 2,5 Prozent.
Zwei Monate später legte er zwar eine Gesetzesanpassung vor, um die Renten rückwirkend doch noch um 2,8 Prozent zu erhöhen. Doch da hatte der Wind im Parlament gekehrt. Da es nur um eine zusätzliche Erhöhung von monatlich 7 bis 14 Franken bei den Einzelrenten ging, brachen National- und Ständerat die Übung ab.
Unter dem Strich resultierte damit ein Kaufkraftverlust für die Rentnerinnen und Rentner. Das war mit ein Grund, weshalb das Stimmvolk der 13. AHV-Rente dieses Jahr deutlich zustimmte – ab 2026 wird diese ausbezahlt.
Mehrkosten von 1,7 Milliarden Franken
Die für 2025 geplante Anpassung sorgt für Mehrkosten von rund 1672 Millionen Franken. Davon entfallen 1487 Millionen Franken auf die AHV, wovon 300 Millionen Franken zulasten des Bundes gehen.
Die IV trägt Mehrausgaben von 185 Millionen Franken. Der Bund wird dadurch nicht zusätzlich belastet, da der Bundesbeitrag an die IV nicht als Anteil an den IV-Ausgaben definiert ist.
Auch Familien können sich freuen
Auch für Familien gibt es mehr Geld. Die Kinderzulage steigt von 200 auf 215 Franken, die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat.
Die Erhöhung der Familienzulagen ist die erste Anpassung seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes im Jahr 2009. Sie macht 7,1 Prozent aus. Die Familienzulagen sollen die Kosten von Eltern für den Unterhalt der Kinder teilweise ausgleichen. Der Bund legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest.