Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bundesratsentscheid
Welche Regeln gelten, wenn du die Säule 3a nachzahlen willst

Der Bundesrat erlaubt neu die Nachzahlung der Säule 3a. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Entscheid der Regierung.
Publiziert: 07.11.2024 um 00:51 Uhr
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Aktualisiert: 07.11.2024 um 07:48 Uhr
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Neu sind Nachzahlungen in die Säule 3a möglich.
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

  • Bundesrat führt nachträgliche Einkaufsmöglichkeit bei Säule 3a ein
  • Rückwirkende Einzahlungen nur für Beitragslücken ab 2025 möglich
  • Maximaler Nachzahlungsbetrag im Jahr ab 2025: 7258 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Sparfüchse aufgepasst: Der Bundesrat führt bei der dritten Säule eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit ein. Wer Beitragslücken aus Vorjahren hat, kann diese bald schliessen – zumindest unter gewissen Auflagen. Blick erklärt dir, wie auch du bald deine Vorsorge aufbessern kannst.

Wie viel Geld kann ich maximal nachzahlen?

Pro Jahr kann maximal ein sogenannter «kleiner Abzug» nachbezahlt werden. Für das Jahr 2025 maximal 7258 Franken. Der Betrag kann sich alle zwei Jahre verändern, wenn er vom Bundesrat an die Teuerung angepasst wird.

Grundsätzlich gilt: Eine Nachzahlung ist nur möglich, wenn im entsprechenden Jahr gar nicht oder weniger als der vom Bund festgelegte Maximalbetrag in die Säule 3a einbezahlt wurde.

Gibt es auch Steuervorteile?

Genauso wie der ordentlich einbezahlte, jährliche Maximalbetrag können auch die Nachzahlungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. 

Wie lange kann ich nachzahlen?

Die neuen Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft. Bis zu zehn Jahre kann rückwirkend einbezahlt werden. Doch wer bereits ab nächstem Jahr seine versäumten Vorsorgebeiträge nachholen will, dürfte sich ärgern. «Rückwirkende Einzahlungen sind möglich für Beitragslücken, die nach Inkrafttreten der Vorlage entstehen», heisst es vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Also konkret: Zum ersten Mal können im Steuerjahr 2026 rückwirkende Einzahlungen für 2025 gemacht werden.

Wer darf nachzahlen?

Damit ein Einkauf getätigt werden darf, muss zuerst der ordentliche Beitrag im aktuellen Jahr vollständig in die Säule 3a bezahlt werden. Wer nachzahlen will, muss zudem ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz haben – und zwar sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträgliche Beiträge einbezahlt werden sollen.

Das hat Folgen für die Studenten ohne Nebenjob oder all jene, die erst kürzlich eingewandert sind: Ihnen fehlt dieses AHV-pflichtige Erwerbseinkommen in den vorherigen Jahren. Eine Nachzahlung ist nicht möglich. 

Anders sieht es bei Arbeitslosen aus. «Sie gelten im Prinzip als erwerbstätig, solange sie Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung haben», teilt das BSV mit.

Wie läuft die Nachzahlung ab?

Mit den vergangenen Steuererklärungen kann jeder und jede selbst nachrechnen, wo Beitragslücken bestehen. Anschliessend braucht es einen Einkaufsantrag, der unterzeichnet und bei der entsprechenden Bank oder Versicherung abgegeben werden muss. Sind die Bedingungen erfüllt, kann einbezahlt und später Steuern gespart werden.

Kann ich auch in verschiedene 3a-Konti nachzahlen?

Das ist grundsätzlich möglich. Das BSV rechnet nicht damit, dass jemand freiwillig über die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten hinaus einzahlt. So seien auch Beiträge auf verschiedene Konten später für die Steuerbehörden nachvollziehbar.

Muss mein Konto bereits in den Vorjahren bestanden haben?

Es klingt verlockend: Für ein Jahr Beiträge bezahlen, in dem man noch kein 3a-Konto hatte. Das ist grundsätzlich möglich, schreibt das BSV. «Ob ein Konto bestand oder nicht, ist unerheblich.» Einzig die oben erwähnten Regeln müssen eingehalten werden.

Können Versicherungen oder Banken nachträgliche Einkäufe verweigern?

Wenn die Voraussetzungen für einen Einkauf nicht erfüllt sind, dürfen Banken und Versicherungen die Einkaufszahlung nicht annehmen. Weiter könnten sie zusätzliche Gebühren verlangen – das müssen die einzelnen Einrichtungen entscheiden. 

Wer kontrolliert, dass ich nicht zu viel von den Steuern abziehe?

Wie so oft in Steuerangelegenheit beruht auch die Nachzahlung in die Säule 3a auf die Selbstdeklaration. Da die Einkäufe höchstens zehn Jahre rückwirkend zulässig seien, würden auch die erforderlichen Steuerbelege noch vorhanden sein. 

Warum diese Änderung?

Hintergrund dieser Änderung ist ein Vorstoss von Mitte-Ständerat Erich Ettlin (62), den das Parlament angenommen hat. In der Vernehmlassung gab es aber nicht nur Zustimmung. SP und Grünen kritisieren die hohen Einnahmeausfälle. Schliesslich muss der Bund sparen. Dazu würden nur die Reichsten von der Änderung profitieren. 

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (30) fordert hingegen, dass Einkäufe auch vor dem Inkrafttreten der Reform rückwirkend möglich sind, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt. So könne Altersarmut verhindert werden. 

Was kostet die Reform?

Das BSV schätzt, dass bei der direkten Bundessteuer 100 bis 150 Millionen Franken fehlen wird. Davon entfallen 21,2 Prozent auf die Kantone, der Rest auf den Bund. Bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden ist nach einer groben Schätzung von Mindereinnahmen zwischen 200 und 450 Mio. Franken pro Jahr auszugehen.

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