Im vergangenen November hatte die Landesregierung eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Wenn keine oder nicht die maximal zulässigen Beiträge in die Säule 3a eingezahlt wurden, sollen die so entstandenen Beitragslücken nachträglich durch steuerabzugsfähige Einkäufe bis zu zehn Jahre rückwirkend ausgeglichen werden können. Damit solle die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden.
Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK-N) liess sich nun zur entsprechenden Verordnungsänderung konsultieren, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie empfiehlt dem Bundesrat mit 16 zu 9 Stimmen, sich an den Wortlaut und die Begründung der vom Parlament überwiesenen Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) zu halten und die Regeln für nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a denjenigen in der ersten und zweiten Säule anzugleichen.
Maximal 35'280 Franken
Konkret sollen nach Auffassung der Kommission alle fünf Jahre möglichst unbürokratisch Einkäufe in die Säule 3a von maximal 35'280 Franken getätigt werden können. Vorsorgelücken sollen dabei rückwirkend ab dem Alter von 25 Jahren geschlossen werden können und dies auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen. Der Bundesrat möchte keine rückwirkende Regel.
Die Kommission habe zur Kenntnis genommen, dass ihr Modell zu deutlich höheren, jedoch nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen führe als die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats, hiess es in der Mitteilung weiter. Der Bundesrat geht mit seiner vorgeschlagenen Umsetzung davon aus, dass sich die Steuereinnahmen um bis zu 600 Millionen Franken vermindern könnten.
Gemäss der Steuerstatistik der direkten Bundessteuer 2019 beanspruchen rund zehn Prozent der Steuerpflichtigen den jährlich zulässigen Maximalabzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge.