Steuervorteil ab 2025
Nachhol-Einzahlungen in die Säule 3a möglich

Der Bundesrat erlaubt ab 2025 Nachzahlungen in die Säule 3a der Altersvorsorge. Wer in bestimmten Jahren keine Beiträge geleistet hat, kann dies nachholen. Die Änderung könnte die Bundessteuereinnahmen um 100 bis 150 Millionen Franken pro Jahr senken.
Publiziert: 06.11.2024 um 11:12 Uhr
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Aktualisiert: 06.11.2024 um 13:16 Uhr
Ab 2025 sind unter Voraussetzungen nachträgliche Einzahlungen in die steuervergünstigte Säule 3a der Altersvorsorge möglich.
Foto: MICHAEL BUHOLZER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Wer in bestimmten Jahren keine Beiträge oder lediglich Teilbeiträge in die Säule 3a der Altersvorsorge eingezahlt hat, kann dies neu nachholen. Der Bundesrat hat dazu am Mittwoch eine Verordnung angepasst und per Anfang 2025 in Kraft gesetzt.

Mit der Anpassung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen erfüllt die Landesregierung einen Auftrag des Parlaments. In die Säule 3a – die gebundene private Vorsorge – einzahlen kann, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen hat.

100 bis 150 Millionen Franken weniger Bundessteuer

Nachträgliche Zahlungen – 2025 höchstens 7258 Franken – können nur für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen im Inland gemacht werden und das auch nur in Jahren, in denen ein solches Einkommen erzielt worden ist.

Auch muss vor einem Nachhol-Einkauf der ordentliche Jahresbeitrag in die steuervergünstigte Säule 3a vollständig bezahlt worden sein. Der Bundesrat schätzt, dass mit den Nachzahlungen die Einnahmen aus der Bundessteuer pro Jahr um 100 bis 150 Millionen Franken zurückgehen.

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