Das trifft Mittelstand und Grossverdiener
Bundesrat will Steuervorteile in 2. und 3. Säule stark reduzieren

Der Bundesrat plant, die Steuervorteile bei der Auszahlung der dritten Säule und des Pensionskassenkapitals drastisch zu reduzieren. Dies würde vor allem den Mittelstand und Gutverdiener hart treffen, während Geringverdiener leicht entlastet werden.
Publiziert: 20.10.2024 um 13:19 Uhr
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Ein beliebtes und steuerlich lukratives Sparschwein: Einzahlungen in die zweite und dritte Säule der Altersvorsorge.
Foto: imago stock&people

Auf einen Blick

  • Bundesrat will Steuervorteile bei Auszahlung der Altersvorsorge reduzieren
  • Mittelstand und Gutverdiener besonders betroffen
  • 44 Prozent beziehen Altersguthaben als Rente
  • Widerstand aus Politik und Vorsorgebranche erwartet
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Jahr für Jahr etwas für die Altersvorsorge zurücklegen – und dabei noch Steuern sparen: Das ist die Motivation vieler, wenn sie freiwillig rund 7000 Franken jährlich in die Säule 3a einzahlen. Auch mit dem Füllen von Lücken in der 2. Säule – der Pensionskasse – lässt sich während des Erwerbslebens einiges an Steuern optimieren. 

Doch damit soll nun Schluss sein: Der Bundesrat will die Steuervorteile bei der Auszahlung der dritten Säule und des Pensionskassenkapitals drastisch reduzieren. Gemäss einer Auswertung der «SonntagsZeitung» würde dies vor allem den Mittelstand und Gutverdiener hart treffen. Demzufolge würden sich die Steuern für Menschen mit mittlerem Einkommen verdoppeln, bei Grossverdienern vervierfachen sie sich. Einzig Geringverdiener kämen mit einer leichten Steuerreduktion davon. 

Die Idee stammt aus der Feder der Expertenkommission unter der Leitung Serge Gaillard (69), die im Auftrag von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) die Bundeskasse aufpolieren soll. 

Vordergründig geht es um Steuergerechtigkeit

Die Zeitung nennt folgendes Beispiel für den Mittelstand: Wer 140'000 Franken verdient und sich 350'000 Franken auszahlen lässt, zahlt künftig 17'800 statt 6580 Franken. Das heisst, die Steuer ist nicht mehr alleine von der Höhe der Auszahlung abhängig, sondern auch von Einkommen im letzten Jahr des Erwerbslebens. 

Der Hintergrund: Wer sich seine Altersguthaben als Rente auszahlen lässt, muss diese jährlich versteuern. Die Auszahlung des Alterskapitals wird dagegen nur einmal wirklich belastet, je nach Höhe des Vermögens kommen jährlich noch ein paar Franken Vermögenssteuer dazu. Unter dem Deckmantel der Steuergerechtigkeit sollen so jährlich rund eine Viertelmilliarde Franken zusätzliche Einnahmen in die Bundeskasse fliessen. 

Widerstand vorprogammiert

Die Pläne sorgten für Kritik, etwa bei Mitte-Ständerat Erich Ettlin(62), der von einem «Verstoss gegen Treu und Glauben» sprach. Doch nicht nur aus der Politik kommt Kritik, in der Vorsorgebranche ist Widerstand vorprogrammiert: Experten befürchten, dass die Massnahme dazu führen könnte, dass weniger in die dritte Säule eingezahlt wird, insbesondere in Kantonen wie Zürich, Waadt und Tessin. 

Das Problem aus Sicht der Pensionskassen: Schon heute beziehen 44 Prozent der Neurentner das Altersguthaben als lebenslange Rente. Eine Rente, die sie als Einkommen versteuern müssen. Mit der Abschaffung der Steuerprivilegien auf die Auszahlung dürfte dieser Prozentsatz deutlich ansteigen. Was einige Pensionskassen in die Bredouille bringen könnte, da bei steigender Lebenserwartung die Rente für die Kassen teurer kommen kann als der Kapitalbezug. 

Auch Banken und Versicherungen werden gegen die Idee ihr Veto einlegen, ist doch das Anlegen der Gelder in der Säule 3a ein simples und lukratives Geschäft. 

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