Weisser Rauch über Bundesbern. Der Bundesrat um Wirtschaftsminister Guy Parmelin (65) und seine Staatssekretärin Helene Budliger Artieda (59) haben ein Massnahmenpaket geschnürt, das den Lohnschutz in der Schweiz sichern soll. Dieser steht unter Druck, weil die Schweiz mit der Europäischen Union einen neuen Vertrag abschliessen möchte. Über ein Dutzend Massnahmen hat der Bundesrat nun beschlossen, um diesem Druck entgegenzuhalten. «Sie garantieren das Niveau des bisherigen Lohnschutzes», erklärte Wirtschaftsminister Parmelin. Das sind die wichtigsten Punkte.
Meldungen schneller bearbeiten
Kommt der neue EU-Deal durch, dürfen ausländische Firmen ihre Mitarbeitenden einfacher in die Schweiz schicken, um zu arbeiten. Die Voranmeldefrist – die für die Gewerkschaften wichtig ist, um die Arbeitsbedingungen zu kontrollieren – wird dabei verkürzt. Statt acht Kalendertage sind es nur noch vier. Mit verschiedenen Massnahmen sollen die Meldungen nun schneller weitergeleitet werden. Dafür wird zum Beispiel das Meldeverfahren weiterentwickelt, die ausländischen Firmen müssen ihren Dokumentationen verpflichtend führen und eine Ansprechperson benennen. Auf öffentlichen Baustellen muss eine sogenannte Baucard getragen werden. Diese enthält Infos zur Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
Zum ausführlichen Artikel geht es hier.
Im Dezember trafen sich die damalige Bundespräsidentin Viola Amherd (62) und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (66) in Bern, um den Abschluss der Verhandlungen zu feiern. Das sind die wichtigsten Punkte
- Mit dem neuen Abkommen sollen die Spielregeln genauer festgelegt werden: Bei einzelnen Abkommen, wie zum Beispiel der Personenfreizügigkeit übernimmt die Schweiz EU-Recht. Volk oder Parlament können das ablehnen – dann drohen Strafen. Darüber entscheidet schlussendlich ein Schiedsgericht, dass den EU-Gerichtshof beizieht. Entscheiden wird das Schiedsgericht.
- EU-Bürger können in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Der Bund hat hier aber Ausnahmen erreicht, zum Beispiel bei Landesverweisungen für Straftäter und dem Aufenthaltsrecht. Der Lohnschutz soll über ein dreistufiges Konzept gesichert werden. Künftige Anpassungen, die das Schutzniveau verschlechtern, muss die Schweiz nicht übernehmen.
- Die bisherige Schutzklausel bei der Einwanderung wird konkretisiert. Die Schweiz kann sie einseitig aktivieren.
- Künftig dürfen auch ausländische Bahnen wie Flixtrain auf Schweizer Schienen fahren.
- Neue Verträge gibt es unter anderem beim Strom, der Gesundheit oder Lebensmittelsicherheit.
- Die Schweiz darf wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Die Schweiz überweist ab 2030 jährlich 350 Millionen Franken. Das Geld fliesst in Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie Bulgarien, Estland oder Kroatien.
Zum ausführlichen Artikel geht es hier.
Gleichzeitig kann mit dem neuen EU-Deal eine Kaution nur noch verlangt werden, wenn es beim letzten Einsatz einen Verstoss gab. Dafür muss das Meldeverfahren ebenfalls angepasst werden. Dazu sollen Verwaltungssanktionen bis hin zu einer Dienstleistungssperre eingeführt werden, wenn im Wiederholungsfall keine Kaution bezahlt wird. Eine Bescheinigung eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) soll im öffentlichen Beschaffungswesen Standard werden.
Dienstleistungssperre bleibt
Die Gewerkschaften sorgen sich um eine ihrer schärfste Waffe im Kampf gegen Lohndumping, die sogenannte Dienstleistungssperre. Diese Sanktion droht bei schweren Verstössen gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen. «Wer mit einer solchen Sperre belegt wird, darf in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben», heisst es beim Bund. Nun ist die Befürchtung da, dass die EU diese unter Druck setzt. Der Bundesrat will die bisherige Regel im Entsendegesetz beibehalten und den Vollzug erleichtern, indem mit einem Informationssystem beim Herkunftsland grenzüberschreitend nach Auskünften gefragt werden kann.
Kampf um Spesen
Die Schweiz hat mit der EU viel und lange verhandelt. Doch bei der umstrittenen Spesenregelung gab es keinen Erfolg. Ein polnischer Handwerker kann neu in die Schweiz kommen, um beispielsweise ein Dach zu decken. Wenn er für den Zmittag ins Rössli geht, bekommt er dafür aber nur die polnischen Spesenansätze, selbst wenn das Mittagsmenu in der Schweiz teurer ist.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die Zustimmung des Bundesrats zum Kompromiss. Das Paket «gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus». Eine abschliessende Bewertung erfolgt erst nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen. Ähnlich tönt es bei anderen Gewerkschaften. Für die Unia sei dieses ein «Minimalkonsens». Travailsuisse fordert, dass die 14 Massnahmen «unbedingt als Gesamtpaket verabschiedet werden muss».
Denn der Schweizerische Arbeitgeberverband ist zwar ebenfalls mehrheitlich positiv gestimmt. Doch der zusätzliche Massnahme vom Bundesrat zum Kündigungsschutz für Personalvertreter stehen die Arbeitgeber aber «skeptisch gegenüber.» Auch der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die Stabilisierung der Gesamtarbeitsverträge, sagt aber «nein zur Verschärfung des Kündigungsschutzes».
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst die Zustimmung des Bundesrats zum Kompromiss. Das Paket «gleicht die drohenden Rückschritte beim Lohnschutz aus». Eine abschliessende Bewertung erfolgt erst nach dem Abschluss der parlamentarischen Beratungen. Ähnlich tönt es bei anderen Gewerkschaften. Für die Unia sei dieses ein «Minimalkonsens». Travailsuisse fordert, dass die 14 Massnahmen «unbedingt als Gesamtpaket verabschiedet werden muss».
Denn der Schweizerische Arbeitgeberverband ist zwar ebenfalls mehrheitlich positiv gestimmt. Doch der zusätzliche Massnahme vom Bundesrat zum Kündigungsschutz für Personalvertreter stehen die Arbeitgeber aber «skeptisch gegenüber.» Auch der Schweizerische Gewerbeverband unterstützt die Stabilisierung der Gesamtarbeitsverträge, sagt aber «nein zur Verschärfung des Kündigungsschutzes».
Der Bundesrat will dafür den innenpolitischen Spielraum bei der Umsetzung nutzen. Staatssekretärin Budliger sagt, es gäbe bei der Spesenregel einen «grossen Spielraum», das habe sich in den Gesprächen mit der EU gezeigt. Man werde sich an den Regeln der Herkunftsländern orientieren und im Schweizer Gesetz hinzufügen, dass wenn die Kosten nicht gedeckt werden, dies entgolten werden müsse, so die Staatssekretärin. Das müsste dann die Firma übernehmen. Es sei auch möglich, dies als Pauschale abzugelten.
Gesamtarbeitsverträge sichern
Der Bundesrat will sogar noch weiter gehen, um den Lohnschutz zu sichern. So sollen Gesamtarbeitsverträge, die schon für allgemeinverbindlich erklärt wurden, gesichert werden. Dazu werde der Rechtsschutz gestärkt und es soll einen besseren Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter geben. Das war ein Wunsch der Gewerkschaften, der noch für Diskussionen sorgen wird. Es sei in zwei Jahren Verhandlungen gelungen, dass niemand komplett glücklich sei, aber niemand ganz unglücklich, sagte Staatssekretärin Budliger Artieda.. Nun müsse man schauen, was nach der Vernehmlassung und der Parlamentsdebatte bleibe.
So geht es jetzt weiter
Parmelin präsentierte nur die Eckwerte. Die genaue Ausgestaltung wird dann zusammen mit dem restlichen EU-Paket im Frühsommer in die Vernehmlassung geschickt. Danach beginnt die parlamentarische Debatte. Da die SVP den «Unterwerfungsvertrag» generell ablehnt, sind die Augen auf die FDP und die Gewerkschaften gerichtet. Damit der EU-Deal eine Mehrheit findet, müssen wohl beide an Bord sein. Am Schluss darf das Volk entscheiden. Ob die Abstimmung aber vor den nächsten Wahlen 2027 stattfindet, ist fraglich.