Auch sie hätten ein Interesse daran, dass der Bundeshaushalt im Gleichgewicht sei, teilte die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) am Freitag mit. Die Sanierung der Bundesfinanzen dürfe aber nicht durch einseitige Lastenverschiebungen auf Kosten der Kantone gehen. Denn damit wäre für die Steuerpflichtigen nichts gewonnen.
Ausserdem beinhalteten die Sparvorschläge des Bundesrates Vorgaben, die den Kantonen keinen finanziellen Spielraum mehr liessen. Und sie griffen in den nationalen Finanzausgleich ein. Dazu komme, dass die Kantone in Zukunft durch die demografische Entwicklung finanzpolitisch selber gefordert seien.
Kantone fühlen sich übergangen
Sauer stösst den Kantonen auch auf, dass sie nicht in die Vorarbeiten des Bundes einbezogen wurden, obwohl sie stark davon betroffen seien. Sie hätten im Herbst dem Bundesrat ihre Bereitschaft signalisiert, die Massnahmen, die sie betreffen, mit dem Bund zu konkretisieren. Darauf sei der Bundesrat aber nicht eingegangen.
Die Sparmassnahmen müssten aber zwischen den Staatsebenen abgestimmt sein, wird KdK-Präsident Markus Dieth (Mitte/AG) in der Mitteilung zitiert. Ausserdem hätten sich die Kantonsregierungen mit dem Bundesrat im letzten Jahr auf eine Überprüfung der Aufgabenteilung verständigt, die auf allen Staatsebenen zu mehr Effizienz führen soll.
Mit dem Entlastungspaket sei der Bundesrat nun einseitig vorgeprescht, um einseitig Kürzungen durchzusetzen. Das sei kein zielführender Ansatz, um die Staatshaushalte in der Schweiz auf Dauer nachhaltig zu gestalten.
Die KdK fordert den Bundesrat deshalb auf, die Sparmassnahmen mit den Kantonen noch einmal zu besprechen und nachzubessern, bevor er die Botschaft ans Parlament verabschiedet.