Grosser Zoff um die Pensionskassen-Reform
GLP will Scherbenhaufen verhindern

Die nationalrätliche Sozialkommission streitet um die Pensionskassen-Reform. Ein hartes Ringen ist programmiert. Nun versucht GLP-Nationalrätin Melanie Mettler den Brückenschlag zwischen links und rechts.
Publiziert: 19.08.2021 um 10:49 Uhr
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GLP-Nationalrätin Melanie Mettler legt ein eigenes Konzept für die Pensionskassen-Reform vor.
Foto: keystone-sda.ch
Ruedi Studer

Bei der Pensionskassen-Reform stehen sich Linke und Rechte schon fast unversöhnlich gegenüber. Der grosse Streitpunkt: Wie soll die Rentenlücke geschlossen werden, die durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent entsteht?

Die Linke unterstützt das Bundesratsmodell, welches einen solidarisch finanzierten Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken für eine Übergangsgeneration von 15 Jahren vorsieht – eine Art Mini-AHV. Für die nachfolgenden Jahrgänge würde der Zuschlag jeweils neu berechnet. Die Rechte hingegen will die Kompensationsleistungen aus Rückstellungen der Pensionskassen finanzieren.

Vor der Sommerpause setzte sich das Bundesratsmodell in der nationalrätlichen Sozialkommission hauchdünn durch. Nun ist eine zweite Beratung angesetzt – und ein bürgerlicher Stosstrupp um SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55) versucht den Bundesratsvorschlag vom Tisch zu fegen.

GLP-Mettler: «Es harzt»

«Es harzt bei der Reform, ja es droht ein Scherbenhaufen», warnt GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (43). Nun versucht sie mit einer Kompromissvariante den Brückenschlag zwischen links und rechts zu schaffen. Dabei orientiert sie sich am Bundesratsmodell. Den Rentenzuschlag will sie auf eine Übergangsgeneration von 20 Jahrgängen befristen. Zudem würde der Zuschlag jedes Jahr sinken – von 200 Franken für den ersten Jahrgang auf noch 10 Franken für den letzten. Mit der stärkeren Abstufung würden unfaire Schwelleneffekte reduziert, so Mettler.

Für die nachfolgenden Jahrgänge würde es keinen Rentenzuschlag mehr geben. «Danach greifen die anderen Reformmassnahmen wie beispielsweise die Senkung des Koordinationsabzugs, um die Rentenleistungen für tiefe Einkommen durch besseres Ansparen zu verbessern», sagt Mettler.

Dann könnte auch die Finanzierung über 0,5 Prozent auf den AHV-Lohn wieder aufgehoben werden. «Setzt man auch die Reserven der Pensionskassen für die Kompensationsleistungen ein, würden wohl sogar 0,4 Lohnprozent reichen», so Mettler.

Kein Zuschlag bei hohen Vermögen

Die Bernerin hat für ihr Konzept sogar noch eine Zusatzvariante parat. Als Option sieht dieses eine bedarfsgerechte Auszahlung des Rentenzuschlags vor. Will heissen: «Versicherte mit hohem Vermögen bekommen den Rentenzuschlag nicht.» Das reduziere den Finanzierungsbedarf weiter, «womit ein befristeter Lohnabzug von 0,3 Prozent genug wäre, um diese Massnahme für die Übergangsgeneration lebenslang zu finanzieren».

Für Mettler ist klar, dass die Reform diesmal gelingen muss. Es gehe darum, die massive Quersubventionierung von Aktiven zu Rentenbeziehenden zu reduzieren und ebenso die Rentenlücke zwischen den Geschlechtern zu schliessen. «Der Handlungsbedarf ist von niemandem bestritten», sagt die GLP-Nationalrätin.


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