Gewerkschaftsbund fordert Teuerungsausgleich
Renten verlieren an Wert

2,5 Prozent betrug die Inflation im April. Unter dem Kaufkraftverlust leiden nicht nur Löhne, sondern auch Renten. Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb den vollen Teuerungsausgleich bei AHV-Renten. Und auch die Pensionskassen sollen nachbessern.
Publiziert: 06.05.2022 um 13:56 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2022 um 14:02 Uhr
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Die steigende Teuerung und der damit verbundene Kaufkraftverlust macht Rentnerinnen und Rentnern zu schaffen.
Foto: Siggi Bucher
Ruedi Studer

Altersarmut ist auch in der reichen Schweiz ein Problem. Die Teuerung verstärkt dieses rasant – im April war sie mit 2,5 Prozent so hoch wie schon seit Jahren nicht mehr. Im Blick erzählten zwei betroffene Haushalte, wie sie mit wenig Geld über die Runden kommen.

Sie sind nicht die Einzigen, die jeden Rappen zweimal umdrehen müssen. Gemäss einer neuen Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen mussten 17 Prozent der Schweizer Haushalte im Jahr 2015 mit geringen bis sehr geringen finanziellen Mitteln auskommen. Bei Personen im Erwerbsalter waren es 15 Prozent, im Rentenalter 22 Prozent.

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Dass vielen Senioren der Schuh drückt, bekommen auch die Gewerkschaften zu hören. «Wir bekommen viele Rückmeldungen von Rentnerinnen und Rentnern, dass sie sich Sorgen machen wegen des Kaufkraftverlusts – nicht nur wegen der Teuerung, sondern auch wegen des Prämienschubs bei den Krankenkassen», sagt Gabriela Medici (37) vom Gewerkschaftsbund.

Renten hinken hinterher

Der Kaufkraftverlust betrifft nämlich auch die Renten. «Die Renten der beruflichen Vorsorge werden nur selten der Teuerung angepasst, da es keinen gesetzlichen Zwang dazu gibt», sagt die SGB-Zentralsekretärin. «Die AHV hingegen muss die Teuerung ausgleichen – aber nur alle zwei Jahre.»

2023 ist wieder eine Anpassung fällig. Dabei kommt der sogenannte Mischindex zum Zug. Neben der Teuerung wird auch die Lohnentwicklung berücksichtigt. Und Letztere sieht derzeit nicht besonders rosig aus. «2023 droht die Gefahr, dass die Inflation deutlich höher ausfällt als die Lohnentwicklung – und damit auch die Rentenanpassung weniger hoch ausfällt als die Teuerung», sagt Medici. «Der Mischindex wird zum Stolperstein.»

Für Medici ist aber klar: «Der Teuerungsausgleich für die AHV-Renten ist das Minimum.» Das schreibt nämlich auch die Bundesverfassung vor, wonach die AHV-Renten «mindestens der Preisentwicklung angepasst werden».

Brief an den Bundesrat

Der Gewerkschaftsbund verlangt denn auch in einem Brief an den Bundesrat, dass er diese Vorgabe berücksichtigt. «Die Einhaltung dieser Mindestgarantie ist dringend nötig, sonst müssen viele Seniorinnen und Senioren den Gürtel noch enger schnallen», warnt Medici.

Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, haben die SGB-Delegierten an ihrer Versammlung vom Freitag eine entsprechende Resolution verabschiedet. Diese verlangt neben generellen Lohnerhöhungen und höheren Prämienverbilligungen auch den vollen Teuerungsausgleich auf die AHV-Renten.

Pensionskassen sollen ausgleichen

Und auch bei den Pensionskassen soll es einen Ausgleich geben, so die Forderung. «Die Versicherten zahlen also während 40 Jahren Beiträge, ohne zu wissen, welchen realen Wert ihre Rente dereinst haben wird», sagt Medici.

Tue sich in der zweiten Säule nun nichts, bedeute dies für eine mittlere Pensionskassen-Rente – 2020 betrug diese monatlich 1692 Franken – im laufenden Jahr einen Wertverlust von insgesamt 425 Franken.

Dabei hätten die Kassen genügend Geld auf der hohen Kante. «Kurzfristig kann hier der Teuerungsausgleich aus den enormen Reserven finanziert werden», so Medici. Mittelfristig müsse das Ziel sein, dass auch die Pensionskassen-Renten an die Teuerung angepasst werden. «So wie es vor 50 Jahren vom Bundesrat versprochen wurde.»

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