Kein Lockdown, aber ein Slowdown
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Einschränkungen geplant:Kein Lockdown, aber ein Slowdown

Öffentliches und privates Leben wird eingeschränkt
Kein Lockdown, aber ein Slowdown

Der Bundesrat schlägt härtere Massnahmen vor, um das Virus zu stoppen. Am Mittwoch wird er sein definitives Paket schnüren. Derweil haben weitere Kantone Verschärfungen beschlossen.
Publiziert: 26.10.2020 um 12:21 Uhr
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Aktualisiert: 20.12.2020 um 21:52 Uhr
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In Beizen soll nur noch bis 22 Uhr serviert werden.
Foto: Keystone
Ruedi Studer

Wer rieb sich da nicht verwundert die Augen? Innert weniger Wochen hat sich die Corona-Situation in der Schweiz dramatisch verschlechtert. Selbst für viele Experten war das Tempo ein Schock.

Vor einer Woche verschärfte der Bundesrat deshalb die schweizweiten Regeln – mit Maskenpflicht, Obergrenzen für spontane Versammlungen, Sitzpflicht in Restaurants. Doch das reicht nicht, um die Pandemie einzudämmen. «Wir müssen jetzt handeln», betonte Martin Ackermann, Präsident der Covid-19-Taskforce des Bundes, am Freitag vor den Medien. «Die heute geltenden Massnahmen reichen bei weitem nicht aus.»

Nur eine Infonotiz

Dabei hätte es der Bundesrat in der Hand gehabt, schon letzten Mittwoch den Kurs weiter zu verschärfen. Doch SP-Gesundheitsminister Alain Berset (48) legte seinen Bundesratskollegen lediglich eine sogenannte Infonotiz vor und keine konkreten Vorschläge, wie der SonntagsBlick berichtet. Auf dieser Basis konnte der Bundesrat formell keine Entscheide fällen.

Berset wollte nicht innerhalb von drei Tagen schon wieder neue Verschärfungen vorbringen. Das hätte zu stark nach Panik ausgesehen, heisst es aus Bundesbern. Kommt hinzu, dass die Meinungen im Bundesrat weit auseinandergehen. «Wir dürfen auch die Kosten nicht aus dem Blick verlieren», moniert SVP-Bundesrat Ueli Maurer (69).

So drängte Berset stattdessen die Kantone zur Eile – was in der Westschweiz klappte, nicht hingegen in der Ostschweiz, Aargau oder Zürich. Das zwang den SP-Mann dazu, das Heft doch wieder stärker in die Hand zu nehmen. Am Freitag hat er deshalb den Kantonen eine ganze Reihe von Verschärfungsmassnahmen in Konsultation gegeben.

Maskenpflicht, Tanzverbot, Sperrstunde

Der entsprechende Entwurf liegt BLICK vor. Statt eines Lockdowns soll es einen Slowdown geben, das gesellschaftliche Leben also verlangsamt werden. Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Die Maskenpflicht wird massiv ausgedehnt. Sie gilt auch im Freien. «Jede Person muss im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten eine Gesichtsmaske tragen», heisst es im Entwurf. Weiter muss künftig in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben – also auch Märkten oder Wartebereichen in Bahnhöfen oder bei Bushaltestellen – eine Maske getragen werden. Am Arbeitsplatz in Innenräumen heisst es ebenso Maske auf, ausser in Einzelbüros. Und schliesslich müssen Lehrpersonen und Kinder ab der 7. Klasse in der Regel Maske tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind etwa Kinder unter zwölf Jahren oder Personen aus medizinischen Gründen.

  • Für öffentliche Veranstaltungen gibt es eine Obergrenze von 50 Personen. Ausgenommen von der Beschränkung sind politische Versammlungen wie Parlamentssitzungen oder Gemeindeversammlungen – aber auch Demos. An privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis dürfen maximal 15 Personen teilnehmen.

  • Für Gastro- und Clubbetriebe gibt es eine Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr. Für Gäste gilt eine Sitzpflicht mit maximal vier Personen am Tisch. Diskotheken und Tanzlokale müssen schliessen, Tanzveranstaltungen werden verboten.

  • Für öffentlich zugängliche Innenräume gibt es Zugangsbeschränkungen. In Läden darf nur eine Person auf vier Quadratmeter kommen. In Theatern, Konzertsälen und Kinos wird im Grundsatz nur jeder zweite Sitz besetzt.

  • Universitäten und weitere höhere Schulen müssen zurück in den Fernunterricht. Nur die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II bleibt im Präsenzunterricht.

  • Sportaktivitäten ausserhalb des Profisports werden eingeschränkt. Zulässig sind nur Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen. Der professionelle Ligabetrieb bleibt zulässig.

  • Im nichtprofessionellen Kulturbereich sind Proben und Konzerte von Chören und mit Sängern untersagt. Im professionellen Bereich sind Proben und Auftritte unter Einschränkungen zwar erlaubt, Chor-Konzerte aber auch verboten.

Einzelne Kantone fordern mehr

Bis am Montag können die Kantone Stellung nehmen. Bereits reagiert haben die Zentralschweizer Gesundheitsdirektoren. Sie fordern vom Bundesrat «rasch griffige Massnahmen», um ein Zusammenbruch des Contact Tracings und die Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern. Sie plädieren teils für noch strengere Massnahmen als Berset: Bei Anlässen sollen nur noch maximal 30 Personen zugelassen sein, bei privaten Veranstaltungen fordern sie eine Beschränkung auf zehn Personen.

Am Sonntag haben zudem weitere Kantone Verschärfungen angekündigt – so etwa Schwyz und Appenzell Ausserrhoden mit Veranstaltungs-Obergrenzen und Maskenpflicht am Arbeitsplatz.

Der Bundesrat wird sein definitives Paket am Mittwoch schnüren – und auch gleich in Kraft setzen. Am Donnerstag wird die Schweiz eine andere sein.

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