Das ändert sich für die neue Bundespräsidentin
12'000-Franken-Zustupf für Keller-Sutter

Mit dem Bundespräsidium sind allerlei Pflichten und Privilegien verbunden. 2025 bekommt FDP-Magistratin Karin Keller-Sutter als Prima inter Pares mehr Lohn, fungiert als Sitzungs- und Reiseleiterin und darf 5000 Franken spenden. Der Überblick.
Publiziert: 01.01.2025 um 08:35 Uhr
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Aktualisiert: 01.01.2025 um 12:19 Uhr
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Karin Keller-Sutter amtiert im Jahr 2025 als Bundespräsidentin.
Foto: Thomas Meier

Auf einen Blick

  • Karin Keller-Sutter übernimmt Bundespräsidium und damit neue Pflichten und Privilegien
  • Sie repräsentiert den Bundesrat im In- und Ausland, leitet Sitzungen und schlichtet Streitfragen
  • Bundesräte erhalten Lohnerhöhung: Bruttojahreseinkommen beträgt 477'688 Franken
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Am 1. Januar hat FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter (61) von Mitte-Magistratin Viola Amherd (62) das Amt als Regierungschefin der Schweiz übernommen. Für ein Jahr wird die St. Gallerin damit zur Prima inter Pares, zur Ersten unter Gleichen in der Landesregierung.

Für die seit 2019 – zuerst als Justiz-, dann als Finanzministerin – amtierende Bundesrätin Keller-Sutter ist die Rolle als Bundespräsidentin Neuland. Allerdings war sie schon zuvor auf präsidialer Stufe tätig, wenn auch auf einer anderen Ebene: Als frühere St. Galler Regierungsrätin präsidierte sie zweimal die Kantonsregierung oder stand der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz vor.

Im Jahr 2025 besetzt sie nun als Bundespräsidentin einen Posten, der mit allerlei Pflichten und Privilegien verbunden ist. Diese sind im sogenannten Aide-mémoire für die Bundesratsmitglieder festgehalten.

30'000 Franken Spesenpauschale

Nächstes erhalten alle Bundesräte eine kleine Lohnerhöhung. Denn ihre Besoldung wird jeweils analog der Löhne des Bundespersonals an die Teuerung angepasst. Auf die bisherige Grundbesoldung kommt diesmal ein Teuerungsausgleich von 1 Prozent obendrauf – über 4700 Franken.

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Die drei Frauen und vier Männer müssen also nicht darben: Das Bruttojahreseinkommen der Bundesräte beträgt in diesem Jahr 477'688.05 Franken. Dazu kommt eine Spesenpauschale von jährlich 30'000 Franken.

Keller-Sutter darf sich in ihrem Präsidialjahr zudem über einen weiteren Zustupf von 12'000 Franken freuen. Fürs ganze Jahr, nicht pro Monat.

Viele Repräsentationspflichten

FDP-Frau Keller-Sutter repräsentiert den Bundesrat im Jahr 2025 im In- und Ausland. So kann sie grundsätzlich an sämtlichen internationalen Konferenzen teilnehmen sowie Einladungen von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs annehmen.

Zu den Pflichten im Inland gehören in der Regel auch ein bis zwei Staatsbesuche sowie weitere offizielle Reisen wie Höflichkeitsbesuche. Auch der Neujahrsempfang der ausländischen Botschafter sowie ein Anlass mit dem diplomatischen Korps stehen auf dem Programm. Hinzu kommt die Übergabe der Beglaubigungsschreiben an ausländische Botschafter, die ebenfalls die Bundespräsidentin vornimmt.

Viele Reden

Auch einige präsidiale Aufgaben mit Repräsentationscharakter gehören zum Programm von Keller-Sutter: etwa die Neujahrsansprache, je ein Präsidial-Dinner mit der Bundeshaus- und der Auslandspresse, die 1.-August-Ansprache an das Schweizervolk ebenso wie an die Auslandschweizer oder die Rede zum Tag der Kranken.

Damit die Last nicht zu gross wird, kann der Bundesrat aber auch seine übrigen Mitglieder sowie den Bundeskanzler mit Repräsentationsaufgaben betrauen.

In dringenden Fällen entscheidet sie allein

Als Bundespräsidentin leitet die FDP-Frau die in der Regel wöchentlichen Bundesratssitzungen und sie schlichtet auch in strittigen Fragen. Sie ist zusammen mit der Bundeskanzlei für «eine optimale Sitzungsvorbereitung für einen effizienten und ergebnisorientierten Sitzungsverlauf» zuständig. An diesen fällt die Landesregierung ihre Entscheidungen.

Muss aber wegen einer speziellen Lage – wie etwa zu Corona-Zeiten – ein ausserordentliches Entscheidungsverfahren durchgeführt werden, entscheidet die Bundespräsidentin in Rücksprache mit der Bundeskanzlei, ob eine ausserordentliche Sitzung oder eine Telefonkonferenz einberufen wird; oder ob das Ganze allenfalls im Zirkularverfahren abgehandelt werden kann.

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In dringlichen Notlagen darf Keller-Sutter auch allein sogenannte Präsidialentscheide fällen, muss diese aber im Nachhinein von den Kollegen absegnen lassen.

Sitzungsleitung in Bern und extra muros

Sie legt zudem fest, ob und wann Bundesratssitzungen extra muros – also ausserhalb Berns – abgehalten werden. Seit 2010 sind solche Sitzungen Tradition, um die Verbundenheit mit den diversen Landesteilen auszudrücken, denn in der Regel gehört ein Treffen mit der Bevölkerung zum Programm.

2019 zum Beispiel ging es nach Zürich. 2020 hingegen gab es wegen Corona keine derartige Extra-Sitzung. 2021 genoss der Bundesrat eine Sitzung in Luzern, 2022 setzte der damalige Bundespräsident Ignazio Cassis (63) gleich zwei Bundesratssitzungen ausserhalb Berns an – in Genf und Graubünden. 2023 ging es unter Alain Berset (52) erneut nach Zürich und 2024 unter Amherd in den Kanton Aargau. Mal sehen, wohin die Tradition Keller-Sutter in diesem Jahr führen wird.

Bundesratsreisli nach St. Gallen

Einmal im Jahr wird die Bundespräsidentin zur Reiseleiterin. Dann nämlich, wenn die jährliche Bundesratsreise ansteht. Zumindest im ersten Präsidialjahr stellt sie ihren Kolleginnen und Kollegen jeweils ihren Herkunftskanton vor. So wird Keller-Sutter ihre Gspänli nach St. Gallen führen. Sollte sie dereinst ein zweites Mal das Bundespräsidium übernehmen, hat sie freie Wahl, wohin die Reise geht.

Der Bundespräsidentin kommt zudem ein besonders schönes Privileg zu: Sie darf 5000 Franken aus dem Präsidialfonds «zur Unterstützung notleidender Personen oder wohltätiger Organisationen» spenden – ganz nach eigenem Gutdünken.

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