Das Leiden der Lämmer soll enden! Der Bundesrat will das betäubungsfreie Coupieren der Schwänze verbieten. Heute ist dieser Eingriff bei Lämmern bis zum siebten Tag nach der Geburt ohne Anästhesie erlaubt.
Der Bundesrat empfiehlt nun einen entsprechenden Vorstoss von Grünen-Nationalrätin Meret Schneider (28, ZH) zur Annahme. Demnach soll die Kürzung der Schafschwänze nur noch mit Betäubung erfolgen. Über seine konkreten Beweggründe für die Unterstützung der Motion schweigt sich der Bundesrat aber aus.
«Inkonsistente Regelung»
Schneider hingegen verweist in ihrem Vorstoss auf Nutz- und Haustiere wie etwa Hunde, Pferde, Schweine oder Rinder, bei welchen das Coupieren ohne Betäubung bereits verboten ist. Zudem vergleicht sie den Eingriff mit der Kastration, für welche die Betäubung auch bei Schafen zwingend ist.
Die heutige Regelung beim Coupieren sei daher «inkonsistent, da sie weder durch biologische Unterschiede im Schmerz- oder Leidempfinden der oben genannten Tierarten, noch durch eine unvermeidbare Notwendigkeit im Kontext der landwirtschaftlichen Arbeit legitimiert werden kann», so Schneider. Und: «Die Ausnahmeregel ist ein Resultat der längst widerlegten Annahme, dass Jungtiere zu Beginn ihres Lebens weniger schmerzempfindlich sind.»
Dass Schafe überhaupt coupiert werden, hat durchaus seinen Grund. «Lämmern werden in den ersten Tagen nach der Geburt die Schwänze gekürzt, um einer Verschmutzung der Hinterpartie entgegenzuwirken», erklärt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf seiner Homepage dazu. Auch Schneider hält fest: «Das Verkleben des Schwanzes mit Kot ist unangenehm für die Tiere und kann zu gesundheitlichen Schäden führen.»
Mehr Kontrollen bei Hühnermast
Nicht nur beim Lämmer-Leiden, auch mit zwei weiteren Tierschutz-Vorstössen kann die Grüne beim Bundesrat teilweise punkten. Von einem Verbot von Qualzuchten in der Hühnermast – darunter versteht Schneider insbesondere schnell wachsendes Mastgeflügel, mit welchem Tiergesundheitsprobleme verbunden sind – will die Landesregierung zwar nichts wissen.
Denn ein solches Verbot würde hierzulande «zu einer Verteuerung des Geflügelfleischs führen». Die Folge wäre zunehmender Import von kostengünstigerem Geflügelfleisch aus dem Ausland, mutmasst der Bundesrat. Und mahnt: «Dieses muss bezüglich Haltung und Kontrolle im Ausland nicht der strengen Schweizer Gesetzgebung entsprechen.» In der Konsequenz würde den Aspekten des Tierschutzes daher in vielen Fällen weniger Rechnung getragen.
Tatenlos bleibt der Bund aber trotzdem nicht. Denn die Haltung schnell wachsender Mastpoulets könne tatsächlich zu Tiergesundheitsproblemen führen, geht der Bundesrat mit Schneider einig. «Daher werden die Mindestanforderungen für deren Haltung im Rahmen der nächsten Überarbeitung der Tierschutzverordnung erneut überprüft.» Zudem würden die kantonalen Veterinärdienste die Tierschutz-Grundkontrollen von Geflügelhaltungen von Januar 2021 bis Ende 2023 mit einem Schwerpunktprogramm ergänzen. «Das Programm soll den Nachweis erbringen, dass die Haltungsbedingungen für Geflügel den minimalen Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung entsprechen.»
Problematische Pferdefleisch-Importe
In einem weiteren Vorstoss verlangt Schneider die Überprüfung des Pferdefleisch-Imports aus Argentinien, Australien, Uruguay und Kanada – Länder, welche die Einhaltung der geltenden EU-Tier- und Verbraucherschutz-Anforderungen nicht garantieren könnten. So würden Pferde entlang der Produktionskette von Pferdefleisch systematisch vernachlässigt und misshandelt. Deshalb müssten diese Länder von der Liste der Drittstaaten, aus denen Pferdefleisch importiert werden darf, gestrichen werden, so Schneider.
Dem Bundesrat seien die Berichte über Mängel in den Lieferketten von Pferdefleisch aus Drittstaaten bekannt, heisst es in der Antwort auf den Vorstoss. Und: «Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat bei den zuständigen Behörden in den Exportländern bereits direkt interveniert und entsprechende Erklärungen verlangt.»
Bei der Prüfung eines allfälligen Importverbots von Pferdefleisch aus bestimmten Ländern sei aber eine enge Abstimmung mit der EU erforderlich. Da der Bund die Problematik bereits angegangen ist, lehnt der Bundesrat den Vorstoss aber ab.