SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) lässt sich vom AHV-Verrechner ihres Bundesamts für Sozialversicherungen nicht aus der Ruhe bringen. Um insgesamt 14 Milliarden Franken steht die AHV bis 2033 besser da, als bisher gedacht. Das gibt etwas Luft in der Finanzierungsfrage.
Trotzdem will die Sozialministerin nichts von einem Marschhalt bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente wissen. Schon heute Mittwoch, an der ersten Bundesratssitzung nach der Sommerpause, bringt sie das Thema wieder auf den Tisch.
AHV-Verrechner hilft nicht
Dass die «Dreizehnte» spätestens im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt wird, ist unbestritten. 4 bis 5 Milliarden werden jährlich dafür fällig. Das wischt auch der AHV-Verrechner nicht einfach so beiseite. Ebenso wenig, dass die AHV auch wegen der demografischen Entwicklung künftig mehr Geld braucht.
Deshalb pocht Baume-Schneider weiterhin auf eine rasche Zusatzfinanzierung. Ihre Präferenz liegt eigentlich bei zusätzlichen Lohnprozenten, allenfalls kombiniert mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung.
Doch gerade die von den Linken avisierten Lohnbeiträge kamen in der Vernehmlassung bei den Bürgerlichen und den Wirtschaftsverbänden massiv unter die Räder. Wenn es eine Zusatzfinanzierung brauche, dann eher über die Mehrwertsteuer, lautete der Tenor. Denn auch die Rentnerinnen und Rentner sollten ihr Scherflein beitragen.
Reine Mehrwertsteuer-Variante diskutiert
Bereits früher hatte sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Departement von SVP-Bundesrat Guy Parmelin (64) dafür starkgemacht, dass auch eine reine Mehrwertsteuer-Variante auf den Tisch kommt. Für die 13. AHV-Rente müsste die Konsumsteuer um einen Prozentpunkt – das entspricht gegen vier Milliarden Franken – erhöht werden.
Eine reine Mehrwertsteuer-Variante wollte Baume-Schneider damals aber nicht. Denn: Auf die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV sei bisher «immer aus demografischen Gründen» zurückgegriffen worden.
Das hat sich mittlerweile geändert. Wie es in Bundesbern heisst, wurde in den vergangenen Tagen auch eine blosse Mehrwertsteuer-Erhöhung in die Überlegungen einbezogen. Dies deshalb, weil eine Mischvariante schlicht mehr Aufwand verursacht, als wenn man sich auf eine einzige Einnahmequelle konzentriert.
Kommts zum Marschhalt?
Der Bundesrat wird jedenfalls nochmals eine Auslegeordnung machen. Offen ist, ob er sich in diesem Auswahlverfahren bereits für eine Variante ausspricht oder weiterhin mehrere Optionen im Rennen lässt.
Denkbar ist auch, dass eines von Baume-Schneiders Gspänli einen Marschhalt einfordert, bis die neuen AHV-Prognosen überprüft sind. Oder die Finanzierungsfrage sogar erst mit der nächsten grossen AHV-Reform 2026 geklärt werden soll, wie dies etwa FDP und SVP fordern.
Ursprünglich wollte Baume-Schneider die Botschaft jedenfalls bereits in der Herbstsession ins Parlament bringen. Am Mittwoch sollen aber vorerst nur die Eckwerte justiert werden. Gut möglich, dass der AHV-Verrechner den bisherigen Fahrplan durcheinanderbringt.