Nach dem Ja zur 13. AHV-Rente steht bereits der nächste AHV-Ausbau vor der Tür. Zumindest, wenn es nach der Mitte unter Parteichef Gerhard Pfister (61) geht. Mit einer Volksinitiative will die Partei die Deckelung der Ehepaar-Renten bodigen und so die AHV-Heiratsstrafe beseitigen.
Das Problem: Ehepaare erhalten heute maximal 150 Prozent einer Altersrente – also höchstens 3675 Franken monatlich. Konkubinatspaare hingegen bekommen zwei separate Einzelrenten von bis zu 2450 Franken, zusammen also 4900 Franken. Macht ein Minus von 1225 Franken für Verheiratete.
Der Bundesrat lehnt diese Initiative nun ab. Sie würde nämlich zusätzliche Kosten von 3,7 Milliarden Franken auslösen, davon 760 Millionen Franken beim Bund.
Baume-Schneider wollte Gegenvorschlag
Die Initiative kam zwar nur mit Ach und Krach zustande, doch in einer Volksabstimmung hat sie durchaus Chancen. Dies erst recht, weil auch die SVP die Initiative unterstützen dürfte. So sagte Fraktionschef Thomas Aeschi (45) schon früher im Blick: «Die SVP unterstützt die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV.» Allenfalls brauche es einen Gegenvorschlag, um die Ehepaar-Rente schrittweise zu erhöhen, so Aeschi. Und auch bei den Linken dürfte ein weiterer AHV-Ausbau auf Sympathien stossen.
Deshalb wollte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) einen Gegenvorschlag auf den Weg bringen, wie im Bundeshaus zu hören ist. Zwei Ideen stellte die Sozialministerin demnach zur Debatte.
Die erste Option: eine Erhöhung des Ehepaar-Plafonds auf 170 Prozent. Für Verheiratete würde die Rente damit auf maximal 4165 Franken steigen. Fast 500 Franken mehr als bisher. Das würde zwar AHV-Kasse und Bund ebenfalls stark belasten – im Vergleich zur Initiative wäre es aber noch immer eine Art finanzielle Schadensbegrenzung.
Mehr zur AHV
Die zweite Option: Analog zur bereits angedachten Individualbesteuerung könnte eine Individualrente eingeführt werden – unabhängig vom Zivilstand. Damit würde auch der gesellschaftlichen Entwicklung in Sachen Gleichstellung Rechnung getragen. Im Gegenzug würden auch Privilegien wie etwa der Verwitweten-Zuschlag oder das Splitting weggefallen.
Angst vor dem Rotstift
Doch eben, Baume-Schneiders Gspänli wischten den Vorschlag, einen handfesten Gegenvorschlag aufzugleisen, vom Tisch. Das dürfte vor allem mit den klammen Bundesfinanzen zusammenhängen. Allein für die 13. AHV-Rente muss der Bund künftig jedes Jahr gut eine Milliarde Franken zusätzlich beisteuern. Der Milliarden-Hunger der Armee ist ebenso wenig gestillt.
Ohne Zusatzeinnahmen müssen die Bundesräte also in ihren eigenen Departementen den Rotstift ansetzen – dazu fehlt selbst bei den SVP-Magistraten die Lust.
Greift das Parlament ein?
Das Thema ist damit aber nicht vom Tisch. Das Parlament dürfte sich Gedanken über einen Gegenvorschlag machen. Im Nationalrat ist nämlich ein Vorstoss von SVP-Nationalrätin Céline Amaudruz (45, GE) hängig, mit dem sie bei den Ehepaar-Renten für Remedur sorgen will. Das Parlament soll eine Gesetzesanpassung gleich selber in die Hand nehmen, damit «die Diskriminierung von verheirateten Paaren gegenüber unverheirateten Personen bei den AHV-Renten beseitigt wird».
Aufgrund eines Vorstosses von FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (40, VS) muss der Bundesrat zudem noch einen Bericht vorlegen, in dem er die Auswirkungen einer zivilstandsunabhängigen Altersvorsorge aufzeigt. So kann die Mitte darauf hoffen, dass es im Parlament noch Bewegung geben wird.
Neben der AHV-Initiative erteilte der Bundesrat auch dem zweiten Mitte-Begehren eine Absage. Er lehnt die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» ebenfalls ohne Gegenvorschlag ab. Das Parlament debattiert hier nämlich bereits die Einführung der Individualbesteuerung und hat eine entsprechende Vorlage von FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (60) auf dem Tisch. Die Volksinitiative stehe im Widerspruch zum verlangten Systemwechsel, so der Bundesrat.