Nach Rechenfehler bei der AHV
Grüne reichen Abstimmungs-Beschwerde ein

Die Grünen fordern eine Wiederholung der Abstimmung zur Erhöhung des Frauenrentenalters. Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone wird nach dem Milliarden-Verrechner bei der AHV eine Abstimmungsbeschwerde einreichen.
Publiziert: 07.08.2024 um 15:58 Uhr
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Aktualisiert: 08.08.2024 um 11:34 Uhr
Den Frauen sei ein Jahr Rente gestohlen worden, kritisiert Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone.
Foto: keystone-sda.ch
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Die Grünen machen Ernst mit ihrer Ankündigung: Sie reichen eine Beschwerde gegen die Abstimmung über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 2022 ein – und fordern eine Wiederholung. Das hat Geschäftsleitung der Partei entschieden, wie Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone (36) dem «Tages-Anzeiger» sagte. Juristinnen feilen nun an der genauen Formulierung der Beschwerde, die spätestens am Freitag eingereicht werden muss.

Gestern hatte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) bekannt gegeben, dass man die Finanz-Perspektiven der AHV jahrelang viel zu pessimistisch eingeschätzt hat. Wegen zwei Fehlern im Berechnungsprogramm hat sich der Bund sich um zig Milliarden verrechnet. Ein politisches Debakel.

Auch die SP-Frauen haben mitgeteilt, eine Abstimmungsbeschwerde zu prüfen. Ein Entscheid ist noch nicht gefallen.

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«Frauen ist ein Jahr Rente gestohlen worden»

Grünen-Chefin Mazzone begründet die Beschwerde damit, dass die Verletzung der politischen Rechte besonders gravierend sei. «Den Frauen wurde ein Jahr Rente gestohlen», sagt sie. Dies könne man nicht so stehen lassen. Die AHV stehe viel besser da, als behauptet worden ist. Zudem sei es auch aus demokratiepolitischen Gründen wichtig, die Abstimmung zu wiederholen. Die Bevölkerung müsse in Kenntnis der Fakten entscheiden können.

Die Stimmbevölkerung hatte im September 2022 mit einem hauchdünnen Mehr von 50.6 Prozent Ja zur AHV-Reform gesagt, die unter anderem die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre vorsah.

Bundesgericht muss entscheiden

Eine Abstimmungsbeschwerde muss, so sieht es das Recht vor, beim Kanton eingereicht werden – es ist egal, in welchem. Für die Grünen tun dies Mazzone in Genf und Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (64) im Kanton Zürich.

Da es aber um eine nationale Angelegenheit geht, geben die Kantone die Sache zur Beurteilung dann ans Bundesgericht weiter. Das höchste Gericht hat erst einmal eine Abstimmung annulliert: das Nein zur von der CVP (heutige Mitte) geforderten Abschaffung der Heirats-Strafe wurde 2019 nachträglich für ungültig erklärt. Doch wiederholt worden ist die Abstimmung daraufhin nicht. Es liegt am Bundesrat, im Falle einer Ungültig-Erklärung über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Aus Sicht von Juristen ist eine Abstimmungsbeschwerde nicht chancenlos. Auch die Grünen sind sehr optimistisch. «Wir gehen davon aus, dass wir gewinnen sollten», sagt Katharina Prelicz-Huber zu Blick. Schliesslich war das Ergebnis der Abstimmung damals sehr knapp – und von den Frauen habe eine Mehrheit Nein gestimmt. «Das Resultat wäre anders herausgekommen, hätte der Bund die korrekten Zahlen veröffentlicht», ist sie sich sicher.

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