SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen fordert Rentenzuschlag
Linke und Rechte zanken sich um 13. AHV

Der Streit um die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist voll entbrannt. Die Rechte will keine zusätzlichen Lohnprozente, die Linke hingegen schon. Die SP verlangt zudem auch einen 13. AHV-Rentenzuschlag für jene Frauen, die nun bis 65 arbeiten müssen.
Publiziert: 05.07.2024 um 12:11 Uhr
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Aktualisiert: 05.07.2024 um 13:47 Uhr
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Die Linke will die 13. AHV-Rente über zusätzliche Lohnprozente finanzieren und pocht auch auf einen 13. AHV-Rentenzuschlag für Frauen. «Den betroffenen Frauen wird bereits der Teuerungsausgleich auf den AHV-Zuschlag verwehrt, nun wird ihnen auch noch dieser Zustupf verweigert», kritisiert SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen.
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Finanzierung der 13. AHV-Rente wird immer mehr zum Zankapfel. Schliesslich geht es um viel Geld: Vier bis fünf Milliarden Franken muss Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) jedes Jahr auftreiben. Die SP-Magistratin fokussiert auf eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente, allenfalls kombiniert mit einer Mehrwertsteuer-Erhöhung. Noch bis am 5. Juli haben die Parteien Zeit, sich zu den Varianten zu äussern.

Doch schon jetzt zeichnet sich ein klassischer Links-Rechts-Graben ab. Die SVP will von zusätzlichen Lohnprozenten nichts wissen, wie Fraktionschef Thomas Aeschi (45) gegenüber Blick betont. Die Finanzierung will er erst mit der nächsten AHV-Reform 2026 klären.

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Zuwarten will auch die FDP. Zusätzliche Lohnprozente lehnt sie entschieden ab, weil dadurch nur die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten würde. «Am stärksten betroffen wäre der arbeitende Mittelstand, insbesondere junge Familien, deren Kaufkraft leiden würde», moniert die FDP. «Statt mit einer Salamitaktik immer neue Steuern und Abgaben zu beschliessen, braucht es eine strukturelle Reform der AHV.» Damit zielt der Freisinn auch auf ein höheres Rentenalter ab.

Linke drängt auf höhere Lohnprozente

Ganz anders die Linke: «Mit der Finanzierung bis zur nächsten AHV-Reform zuzuwarten, käme einer Missachtung des Volkswillens gleich», schreibt die SP in ihrer Vernehmlassungsantwort. Die SP weiss auch, wie sie das Geld reinholen will: über zusätzliche Lohnbeiträge von 0,8 Prozent.

Das hält sie für die sozialere Variante und auch für die Wirtschaft gut verkraftbar. Denn zwischen 2018 und 2022 seien die mittleren Beiträge an die Unfallversicherung und die berufliche Vorsorge um 0,78 Prozentpunkte gesunken.

Auch der Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung sei weggefallen und die Steuerbelastung für Unternehmen allgemein gesunken. «Damit wäre eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozent lediglich eine Rückkehr zum Courant normal», so die SP.

Linke will 13. Frauen-Rentenzuschlag

Die SP legt den Finger zudem auf einen wunden Punkt: Ab 2025 wird das Frauenrentenalter schrittweise erhöht, im Gegenzug gibt es für eine Übergangsgeneration als Kompensation einen AHV-Rentenzuschlag von maximal 160 Franken monatlich.

Während sich ab 2026 alle Rentnerinnen und Rentner auf die 13. AHV-Rente freuen dürfen, ist dies für ältere Frauen mit einem Wermutstropfen verbunden. Auf den Kompensationszuschlag gibt es keinen 13. Der Zuschlag sei kein Teil der Altersrente, sondern werde «ausserhalb des AHV-Systems ausbezahlt», begründet der Bund.

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«Den betroffenen Frauen wird bereits der Teuerungsausgleich auf den AHV-Zuschlag verwehrt, nun wird ihnen auch noch dieser Zustupf verweigert», kritisiert SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen (45). «Damit wiederholt sich die Ungerechtigkeit.»

Wenn der Rentenzuschlag dreizehnmal ausbezahlt würde, würde dies den Kaufkraftverlust durch die Teuerung wenigstens ein wenig ausgleichen, moniert die Bernerin. «Wir werden die Problematik im Parlament wieder aufwerfen.»

«Unfair und unlogisch»

Ins gleiche Horn stösst der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse. «Dass der Teuerungsausgleich und nun auch der Rentenzuschlag aus dem AHV-System herausgelöst wird, ist nicht nur unfair, sondern auch unlogisch», so Travailsuisse-Präsident Adrian Wüthrich (44).

Der Bund mache hier eine künstliche Unterscheidung, die bei den betroffenen Frauen nur Verunsicherung auslöse. «Die sehr bescheidene Kompensation für das höhere Frauenrentenalter verliert wegen der Teuerung sukzessive an Wert», so Wüthrich. «Die aktuelle Vorlage bietet nun Gelegenheit, diesen Grundlagenirrtum zu beheben oder wenigstens abzumildern.»

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