Berufliche Vorsorge kommt in Ständeratskommission
Gastro-Platzer will bei Renten-Reform nachbessern

Am Montag kommt die Pensionskassen-Reform in die ständerätliche Sozialkommission. Gerade die Tieflöhner-Thematik ist komplex. Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer fordert Korrekturen am Nationalratsmodell, um die Problematik zu entschärfen.
Publiziert: 28.03.2022 um 09:09 Uhr
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Aktualisiert: 28.03.2022 um 09:43 Uhr
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Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer fordert noch Anpassungen bei der Reform der beruflichen Vorsorge.
Foto: keystone-sda.ch
Ruedi Studer

Bei der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) gehts an Eingemachte. Am Montag beugt sich die ständerätliche Sozialkommission über die Vorlage, die im Nationalrat stark von den Bürgerlichen geprägt wurde. Besonders umstritten sind die geplanten Ausgleichsmassnahmen, welche die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent abfedern sollen. Demnach kommen nur etwa 35 bis 40 Prozent der Versicherten in den Genuss eines Rentenzuschlags.

Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.

In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21'510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»

Die Altersvorsorge sei ein wichtiges Thema, so Platzer. «Man muss aber berücksichtigen, dass jenes Geld, das man für die Altersvorsorge spart, auf der anderen Seite für die laufenden Ausgaben fehlt.»

Personen mit Beschäftigungen unterhalb der Eintrittsschwelle würden sehr rasch spüren, wenn einige Hundert Franken plötzlich für Wohnung und Lebensmittel fehlen. Schon heute könnten sich Betroffene unterhalb der Eintrittsschwelle freiwillig versichern lassen. «Von dieser Möglichkeit machen nur wenige Personen Gebrauch», so Platzer.

Auch aus Arbeitgebersicht stellt er sich gegen die Senkung, dass diese «für unsere Branchen bis zu 50 Prozent Mehrkosten in der beruflichen Altersvorsorge bedeuten» würde.

Koordinationsabzug individualisieren

Anpassungen fordert er auch beim sogenannten Koordinationsabzug. Statt diesen zu halbieren soll er durch einen individuellen Abzug von 60 Prozent auf dem AHV-Lohn ersetzt werden. Dabei soll er aber auf der Höhe der Eintrittsschwelle gedeckelt werden – also bei 21'510 Franken. Das sei eine der besten Optionen, um die Vorsorge von Personen mit tiefen Löhnen zu stärken.

Im Grundsatz unterstützt Gastrosuisse aber das Nationalratsmodell. «Es braucht eine Reform der Vorsorgewerke, damit die Altersvorsorge längerfristig finanzierbar bleibt», erklärt Platzer.

Obwohl die eigene Vorsorgeeinrichtung derzeit nicht darauf angewiesen ist, denn: «Gastrosocial ist finanziell sehr gut aufgestellt und könnte den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent auf den obligatorischen und 6,5 Prozent auf den überobligatorischen Altersguthaben weiter garantieren.»

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