Vier Jahre nach dem Scheitern der Altersvorsorge 2020 von Sozialminister Alain Berset (49) an der Urne ist die neue AHV-Reform unter Dach und Fach. Zumindest im Parlament, wo die bürgerliche Mehrheit der Vorlage ihren Stempel aufgedrückt hat.
Bereits ist klar, dass das Stimmvolk über die Reform abstimmen wird. Denn Gewerkschaften, SP und Grüne werden das Referendum ergreifen. Dass diese Gegner-Front die benötigten 50'000 Unterschriften bis im Frühjahr sammeln wird, ist reine Formsache.
Das sind die wichtigsten Punkte der Reform:
Frauenrentenalter 65: Das Rentenalter der Frauen steigt auf 65 Jahre. Die Angleichung erfolgt in Schritten von drei Monaten jährlich. Pro Jahr wird die AHV-Kasse damit um bis zu 1,4 Milliarden Franken entlastet. Innerhalb von zehn Jahren um insgesamt zehn Milliarden Franken.
Kompensation: Um die Erhöhung abzufedern, erhält eine Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen lebenslang eine Kompensation. Von den eingesparten zehn Milliarden Franken ist damit rund ein Drittel wieder weg. Tiefere Einkommen werden stärker kompensiert: Bei regulärem Bezug beträgt der Rentenzuschlag maximal 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 57'360 Franken, maximal 100 Franken für ein Einkommen zwischen 57'360 Franken und 71'700 Franken und maximal 50 Franken für ein Einkommen ab 71'701 Franken. Falls die Reform 2023 in Kraft tritt, profitieren die Jahrgänge von 1960 bis 1968. Alle Frauen ab Jahrgang 1969 gehen leer aus.
Mehrwertsteuer: Die Mehrwertsteuer wird zugunsten der AHV um
0,4 Prozent erhöht. Damit fliessen jährlich rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse.
Mehr zu den Renten-Reformen
Auftrag für weitere Reform
SVP-Nationalrat Thomas de Courten (55, BL) zog als Kommissionssprecher eine Kostenbilanz. Unter dem Strich spare die AHV durch die Sanierung
583 Millionen Franken pro Jahr.
Das reicht den Bürgerlichen nicht. Deshalb hat der Bundesrat bereits den Auftrag gefasst, bis Ende 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV in der Zeit von 2030 bis 2040 vorzulegen.