Die erste Schweizer Studie über Nachbarschaftsbeziehungen zeigt: Die meisten Schweizerinnen und Schweizer sind sehr zufrieden mit ihren Anwohnern. Obwohl viele keinen intensiven Kontakt zu ihren Nachbarn pflegen, vertrauen sie ihnen. Besonders in schwierigen Zeiten, wie die Grosszügigkeit in der Pandemie bewiesen hat.
Neben jenen, die ihre Beziehung zu den Nachbarn eher distanziert halten, gibt es auch jene, die den direkten Austausch suchen. Sie freuen sich über ein Quartierfest oder einen Flohmarkt. Etwas, das zusammen organisiert werden kann.
Während Gespräche und Feste die Beziehung zu den Nachbarn festigen, gibt es Streitigkeiten, die das gute Verhältnis belasten oder beenden können. Manchmal eskalieren Reibereien unter Nachbarn sogar dermassen, dass sie vor Gericht landen – wie in folgenden Beispielen:
Kikeriki!-Streit
Hühnerzüchter Roland Brunner kämpfte im Zürcher Oberland für seinen Hahn Rambo. Brunner hält bereits seit 1992 Zwerghühner. Um den Krach seiner Tiere einzuschränken, investierte er in eine Lärmschalldämmung und eine Zeitschaltuhr. Doch einem Rentner aus der Nachbarschaft reichte das nicht: Der Mann fühlte sich während seines Mittagsschlafs gestört und klagte beim Bezirksgericht. Dieses entschied zugunsten des Güggels Rambo – verhängte dem lauten Tier aber eine Ausgangssperre.
Rentner schiesst Abwart in den Bauch
Erich L.* war der festen Überzeugung, dass der Nachbar und Abwart Philippe M.* seine Rosen mit Gift besprüht und Abfall vor seiner Haustüre deponiert hat. Die Reibereien eskalierten in einem offenen Streit: L. zog einen Revolver aus seiner Hosentasche und drückte ab. Der Abwart erlitt einen glatten Durchschuss – doch er überlebte. L. wurde verhaftet und mit einer wahnhaften Störung diagnostiziert. Nun muss das Gericht entscheiden, ob der Schuss versuchte vorsätzliche Tötung war oder L. aufgrund seiner psychischen Störung schuldunfähig ist.
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Zoff um Kater Mici
Der rot getigerte Kater Mici sorgte in Eglisau ZH für einen Nachbars-Eklat. Eine Rentnerin beschuldigte ihre Nachbarin, ihren Kater bei sich zu Hause einzusperren und ihn zu füttern, um eine Bindung zum Tier aufzubauen. Die Beschuldigte dementierte die Vorwürfe: Sie kümmere sich lediglich um den Vierbeiner, da dieser völlig ausgehungert sei. Das Gericht erkannte keine Systematik hinter dem Füttern und entschied zugunsten der Beschuldigten. Die Rentnerin verlor ihren Kater Mici und musste die rund 8000 Franken Anwaltskosten übernehmen. Das Urteil könnte noch ans Obergericht weitergezogen werden.
Zu wenig Privatsphäre
Angefangen hat es angeblich mit einem abgelehnten Angebot: Der Maler Fredi Möckli wollte sein Haus nicht an seinen Nachbarn verkaufen. Vier Jahre später lässt der Abgewiesene die zugemauerten Fenster seines Hobbyraums im Keller öffnen, und hat einwandfreie Sicht auf Möcklis Gartensitzplatz, der sich zunehmend beobachtet fühlt. Als Möckli auf seinem Grundstück eine Holzbiege vor die Fenster des Nachbarn als Sichtschutz auf seinen Sitzplatz errichtet, eskaliert der Streit. Über zwei Jahre, mehr als 10’000 Franken und gar eine Anzeige wegen Körperverletzung kostete der Streit.
*Namen geändert