Immer mehr Leute lassen auf ihren Dächern eine Solaranlage bauen. In Zeiten, in denen sogar der Schweiz eine Energieknappheit droht, scheint das eine sinnvolle Massnahme zu sein. Das dachten sich auch zwei Thalwiler Hauseigentümer und liessen sich im Jahr 2021 Solarpanels auf dem Dach ihres gemeinsamen Hauses installieren.
Keine Freude an der neuen Anlage hatte einer ihrer Nachbarn. Im Frühling schien die Sonne nämlich genau in einem solchen Winkel auf die Solarpanels, dass er in seiner Wohnung geblendet wurde, wie die «Zürichsee-Zeitung» berichtet. Deshalb schrieb er den beiden Hauseigentümern einen Brief. Darin drohte er, sie für eventuelle gesundheitliche Schäden haftbar zu machen.
26-seitige Anklageschrift
Im April 2021 erhielten die Thalwiler erneut Post von ihrem Nachbarn. In einer 26-seitigen Anklageschrift beklagte sich ihr Nachbar abermals darüber, von den Solarpanels geblendet zu werden. Zudem sei das Gesuch für die Anlage nicht öffentlich ausgeschrieben worden. Mit einem Anwalt wollte er deshalb gegen die Hausbesitzer und die Gemeinde Thalwil vor das Baurekursgericht ziehen.
In seiner Anklage schrieb der Nachbar, dass zwischen seiner Terrasse und dem Dach mit den Solarpanels nur etwa 35 Meter liegen würden. Da die Solaranlage zudem tiefer als seine Wohnung gelegen sei, würde der Sonnenschein bei entsprechendem Sonnenstand direkt in seine Richtung reflektieren.
Eigenen Angaben zufolge konnte sich der Kläger so im März nur während rund eineinhalb Stunden pro Tag in gewissen Räumen aufhalten, wenn die Sonnenstoren geschlossen waren. Auf die Terrasse zu gehen, sei demnach sogar überhaupt nicht mehr möglich gewesen.
Thalwil wehrt sich gegen Vorwurf
Wegen der Klage des Nachbars nahmen sich auch die beiden Hausbesitzer einen Anwalt. Danach kam es zu einem Briefaustausch zwischen den beiden Juristen. Nun gab es eine aussergerichtliche Einigung. Beide Parteien übernehmen ihre eigenen Anwaltskosten, der klagende Nachbar bezahlt zudem die Gerichtskosten. Die Solaranlage bleibt unverändert auf dem Dach.
Auch mit seiner Klage gegen die Gemeinde Thalwil hatte der Nachbar keinen Erfolg. Auf Anfrage der «Zürichsee-Zeitung» erklärte diese, dass eine öffentliche Ausschreibung nur nötig sei, wenn das Gebäude in der Kernzone liegt, dem Denkmalschutz untersteht oder andere besondere Auflagen bestehen. Auf das Haus mit den Solarpanels sei nichts davon zugetroffen. (obf)