Zoff um Kater beschäftigt Gericht
Witwe (72) verliert Prozess und ihren Mici

Die Anschuldigungen von Witwe Erna A. * (72) gingen ans Herz. Eine Nachbarin soll ihr mit feinen Häppchen Kater Mici abspenstig gemacht haben. Doch das Bezirksgericht Bülach ZH sah das etwas anders.
Publiziert: 18.05.2022 um 20:56 Uhr
Um ihn dreht sich alles: Prachtkater Mici.
Foto: zvg
Viktor Dammann

So ein Katzenjammer: Das Statthalteramt Bülach büsste Verena O.* (58) wegen verbotener Aneignung des Katers ihrer Nachbarin Erna A. (72). Es brummte der Kaderangestellten eine Busse von 700 Franken auf. Am Mittwoch musste sich das Bezirksgericht Bülach mit der Causa Mici befassen.

Was war im beschaulichen Eglisau ZH geschehen? Verena O. soll den prächtigen rot getigerten Kater Mici mit Füttern und Einschliessen einvernahmt haben.

«Dabei sperrte sie die Katze regelrecht ein, da diese nur hinausgelangen konnte, wenn die Beschuldigte ihr die Tür öffnete», heisst es im Strafbefehl. Und weiter: Sie habe die fremde Katze mit Futter versorgt, um diese dauerhaft an sich zu binden.

Sogar das Veterinäramt intervenierte

Neben dem Katzenheim, bei dem die Witwe Erna A. ihren Kater für 250 Franken erstanden hatte, intervenierte auch das Veterinäramt bei Verena O. Das Füttern fremder Tiere sei zwar nicht generell verboten, schrieb das Amt. «Doch dadurch kann der eigentliche Halter oftmals Veränderungen im Fressverhalten nicht rechtzeitig bemerken und in der Folge das Tier in eine tierschutzrelevante Situation kommen.»

Die vermeintliche «Anlockerin» bestritt vor Gericht sämtliche Vorwürfe. «Ich habe die Katze erst regelmässig gefüttert, nachdem sie einmal ausgehungert vor mir gestanden hatte», sagte O. Sie habe den Kater sogar bei der Besitzerin vorbeigebracht und ihr anerboten, es zum Tierarzt zu bringen. Doch dies sei abgelehnt worden.

Der Anwalt von Erna A. drehte den Spiess um. Mici habe wegen des Fremdfutters an Durchfall gelitten. «Und meine Mandantin leidet noch heute unter dem Verlust. Sie musste die Katze wieder dem Tierheim zurückgeben.»

Beschuldigte freigesprochen

Für die Einzelrichterin waren die Beschuldigungen nicht rechtsgenügend zu beweisen. «Das Füttern hätte systematisch und nicht nur sporadisch erfolgen müssen. Desgleichen das Einsperren.» Aus diesen Gründen sprach sie die Beschuldigte vollumfänglich frei.

Neben dem Verlust ihres Katers bleibt die Rentnerin auch auf gegen 8000 Franken Anwaltskosten sitzen. Das Urteil könnte noch ans Obergericht weitergezogen werden.

* Namen geändert

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