M. Prix
Kolumne von Stefan Meierhans
Nicht-optionale Zweitmeinung
Gebühren der öffentlichen Hand dürfen nicht über das Angemessene hinausgehen. Schon gar nicht sollen fette Gewinne eingefahren werden. Deshalb will der Gesetzgeber in vielen Fällen, dass der Preisüberwacher die Sache vor dem Entscheid der Behörde beurteilt.
27.11.2023, 16:16 Uhr