Häufig erhalte ich Mails, die etwa so anfangen: «Könnten Sie nicht mal schreiben, dass ...» Dann folgt die Erklärung, warum der Leser, fast nie die Leserin, dieses und jenes völlig ungerecht findet, weshalb der Gopfried Stutz das Thema aufgreifen sollte.
Gefühlt sorgt die Heiratsstrafe für den grössten Unmut. Man kann darunter verschiedenes verstehen. Hier meinen Leser den Fakt, dass die beiden Einzelrenten eines Ehepaars gekürzt werden, sofern deren Summe 150 Prozent einer Maximalrente übersteigt. Ungerecht ist das gegenüber Konkubinatspaaren. Nicht wirklich ungerecht ist die Plafonierung gegenüber Alleinstehenden.
Nun ist es halt so, dass früher die wilde Ehe unüblich, sittenwidrig, unmoralisch und in gewissen Kantonen sogar verboten war. Es ist halt auch so, dass sich Parlament und Volk äusserst schwertun, die AHV den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen. Siehe Frauenrentenalter. Siehe Witwenrenten.
An zweiter Stelle folgt der Eigenmietwert: Dass Hausbesitzer Mieteinnahmen versteuern müssen, die sie gar nicht erzielten, also fiktive Einnahmen, geht manchem nicht in den Kopf. Nur muss man wissen, dass Eigenheimbesitzer dank Steuerabzügen für Zinsen und Unterhalt im Normalfall immer noch besser fahren als Mieterinnen und Mieter.
Das kann man gut finden oder nicht. Will man den Eigenmietwert abschaffen, müssten auf der anderen Seite Abstriche gemacht werden. Hier liegt der Stolperstein. Die «NZZ» sagt es so: «Die bürgerlichen Reformer wollen den Fünfer und mindestens das halbe Weggli, was schwer vermittelbar ist.»
Die Steuergesetze liegen generell manchem auf dem Magen. Eben erst schrieb mir jemand, ob ich nicht einmal die ungerechte Besteuerung von Vermögen thematisieren könne. Letztes Jahr war die Börse im Hoch, jetzt im Abwärtstrend: «Meine Steuern 2022 muss ich aber für den Kontostand per Ende Dezember 2021 entrichten. Das ist doch unfair und zugunsten des Staates», schreibt er mir.
Häufig ärgern sich Leser nicht wegen des Stichtags, sondern weil das Geld zweimal versteuert wird. Zuerst als Einkommen, dann als Vermögen. Wobei ein grosser Teil der Vermögen vererbt wird, was in der Schweiz je nach Verwandtschaftsgrad steuerfrei geschieht.
Zudem kennen andere europäische Länder keine Vermögenssteuer. Wenn man Wikipedia glauben darf, wird derzeit nur in Frankreich, Luxemburg, Norwegen, Spanien und eben der Schweiz eine Vermögenssteuer erhoben. Dafür sind in anderen Ländern Einkommens- und Mehrwertsteuer höher als in der Schweiz.
Schon länger auf der Pendenzenliste liegt das Mail eines Mannes, in dem er mir erzählt, dass eine seit zehn Jahren geschiedene Frau beim Tod ihres Ex-Mannes eine Rente erhielt. Er meinte, ich sollte das aufgreifen. Worauf ich ihm versprochen habe, das dereinst zu tun. Ich nehme mir vor, das Versprechen noch dieses Jahr einzulösen.