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Gopfried Stutz
Was Steuern mit Gleichberechtigung zu tun haben

Die Individualbesteuerung ist schon längst auf der politischen Agenda – wegen der angeblichen Heiratsstrafe ist es schwierig, eine gerechte Lösung zu finden.
Publiziert: 16.01.2021 um 16:11 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2021 um 11:51 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer

Als ob wir keine grösseren Probleme hätten: Das Kantonsparlament von Basel-Stadt hat einen Vorstoss überwiesen, damit bei Ehepaaren auf der Steuererklärung nicht automatisch der Mann zuerst aufgeführt wird. Sie fühle sich nur als Anhängsel ihres Ehemanns, weil sie erst an zweiter Stelle aufgeführt werde, erklärte die SP-Frau Barbara Heer im «Echo der Zeit» des Schweizer Radios.

Um nicht als Anhängsel wahrgenommen zu werden, gäbe es zweifellos einen besseren Weg: die Individualbesteuerung. Die FDP-Frauen machen es vor: Am 7. Februar wollen sie eine entsprechende Volksinitiative lancieren. Das Datum ist nicht zufällig gewählt. Es ist der 50. Jahrestag der Einführung des Frauenstimmrechts.

Man muss aber wissen: Die Individualbesteuerung steht schon längst auf der politischen Agenda. «Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament so rasch wie möglich unter Einbezug der Kantone einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Übergang von der Ehepaar- und Familienbesteuerung zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht.» So einfach und klar kommt eine Motion der FDP-Fraktion daher, die 2004, also vor knapp 17 Jahren, eingereicht und von beiden Kammern überwiesen wurde.

Der politische Wille wäre also da. Und doch wird nur geredet und nicht gehandelt. Nach weiteren Vorstössen doppelte die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder am Tag des Frauenstreiks nach und reichte am 17. Mai 2019 ihrerseits eine Motion ein mit dem Titel: «Individualbesteuerung endlich auch in der Schweiz einführen.» Der Wortlaut ist praktisch identisch mit der genannten Motion von 2004.

Warum bleibts nur beim Willen? Das Problem liegt in der angeblichen Heiratsstrafe. Die Strafe liegt darin, dass bei Ehepaaren die AHV-Renten gekürzt werden. Der Gerechtigkeit halber müsste man also diese Plafonierung aufheben, was aber die bereits in Schieflage befindlichen AHV (zu) teuer zu stehen käme. Auf der anderen Seite haben Ehepaare im Erbrecht und bei den Hinterlassenenrenten gegenüber Konkubinatspaaren erhebliche Vorteile, die natürlich auch aus dem Weg geschafft werden müssten, um wirklich Gerechtigkeit zu schaffen. Politisch ist das schwierig.

Sollten also die FDP-Frauen die benötigten Unterschriften in 18 Monaten hinkriegen, könnten wir in drei bis fünf Jahren darüber abstimmen. Wir wären dann etwa so weit wie 2004. Statt ein Parlamentsentscheid wäre es dann ein Volksentscheid, der dem Bundesrat den Auftrag gibt, die Individualbesteuerung in ein Gesetz zu giessen und vom Parlament absegnen oder zerzausen zu lassen. Bis zur Umsetzung würde weiterhin ganz viel Wasser das Rheinknie passieren.

Verständlich, dass die Stadtbasler nicht warten wollen und sich mit einem kleinen Schritt für genderfreundliche Formulierungen starkmachen.

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