Gopfried Stutz über die AHV-Rente
Nur jede vierte Frau kommt aufs Maximum

Witwer und Witwen stehen im Vergleich zu Ledigen relativ gut da – dank Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent.
Publiziert: 06.06.2020 um 20:05 Uhr
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Aktualisiert: 13.03.2021 um 14:25 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Ende letzter Woche ist die neue AHV-Statistik publiziert worden. Während die meisten Berichterstatter vor allem die finanzielle Situation begutachteten, wollen wir hier die Höhe der Renten anschauen und ein paar Missverständnisse beseitigen.

2370 Franken. Diese Zahl ist ganz vielen Rentnern geläufig, den Rentnerinnen etwas weniger. Es ist die maximale Vollrente. Doch entgegen einer weit verbreiteten Meinung kommt noch lange nicht jeder Mann und erst recht nicht jede Frau auf diesen Betrag – auch wenn man keine Beitragslücken aufweist und 44 Jahre einbezahlt hat. Denn es genügt nicht, keine Beitragslücken aufzuweisen; man muss über all die Jahre auch ein gewisses Einkommen erzielt haben, um auf eine maximale Vollrente von 2370 Franken zu kommen.

Fangen wir bei den Frauen an – und zwar bei all jenen, die keinen Ehepartner haben, der ebenfalls eine AHV-Rente bezieht: also ledige, verwitwete, geschiedene, getrennte oder verheiratete Frauen ohne rentenberechtigten Mann.

25,7 Prozent, also ziemlich genau jede vierte Frau, kamen im Dezember 2019 in den Genuss einer maximalen Vollrente der AHV. Bei den ledigen, geschiedenen und getrennten Frauen kommen nur zwischen 10 und 12 Prozent aufs Maximum. Verhältnismässig gut stehen Witwen da: Knapp 40 Prozent erhalten das Maximum. So viel zur angeblichen Heiratsstrafe.

Bei den Männern sieht es nicht viel besser aus. Wiederum ist nur von jenen Personen die Rede, bei denen nur sie alleine eine Altersrente bekommen. Denn wenn beide Partner je eine Rente bekommen, so wird diese meistens gekürzt und würde einen Vergleich total verfälschen.

Nur 29 Prozent der Männer erhalten 2370 Franken im Monat. Von den ledigen Männern bekommen bloss 14 Prozent diesen Betrag. Wie Witwen stehen auch Witwer im Vergleich zu Ledigen relativ gut da: 51,2 Prozent der Witwer haben Anspruch aufs Maximum. Dies lässt sich mit dem Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent erklären, der im Todesfall des Partners auf die eigene Rente aufgeschlagen wird.

Kommen wir zu den Paaren: Die Summe der beiden Einzelrenten darf nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente von derzeit 2370 Franken – also von 3555 Franken. Bei 88 Prozent der Paare wurde die Rente plafoniert. Diese Plafonierung ist es, was gewisse Politiker dazu bewegt, von einer Heiratsstrafe zu sprechen.

400'000 Paare haben im Dezember 2019 je eine Rente der AHV erhalten; davon kamen 57 Prozent zusammen auf die genannten 3555 Franken.

Doch der verblüffendste Vergleich ist wohl der: Die durchschnittliche Monatsrente bei Frauen ohne rentenberechtigten Partner beträgt 2036 Franken; bei Männern sind es 12 Franken weniger, nämlich 2024 Franken. Auch das ist mit dem Verwitwetenzuschlag zu erklären. Es gibt mehr Witwen als Witwer.

Wobei dieser Durchschnittswert für den Einzelnen unbedeutend ist. Er ist höchstens politisch nicht ohne Brisanz.

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