Kolumne «Gopfried Stutz»
Ehefrauen sollen selber Steuern zahlen

Das Steuersystem der Schweiz beruht auf traditionellen Rollenbildern: Der Mann verdient das Geld, die Frau sorgt sich um Haushalt und Kinder.
Publiziert: 22.06.2019 um 15:01 Uhr
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Aktualisiert: 15.01.2021 um 23:37 Uhr
Claude Chatelain, Kolumnist SonntagsBlick und Publizist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Ich erinnere mich an ein Gespräch mit einem meiner Nachbarn, in dem er über seine bevorstehende Scheidung und die finanziellen Folgen klagte. Ihn störte nicht nur, dass er für seine Frau Alimente zahlen musste. Ihn störte vor allem, dass er die Hälfte seines Pensionskassenvermögens an sie abtreten musste. Die gemeinsamen Kinder waren längst ausgeflogen.

Er sagte «MEINE Pensionskasse». Ich erklärte ihm, es sei das Wesen einer Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft, dass nicht der Mann zum Beispiel 6500 Franken und die Frau 2500 Franken, sondern dass beide zusammen 9000 Franken verdienten. Es sei deshalb nicht sein Pensionskassenvermögen, sondern das PK-Vermögen von beiden. Schliesslich habe seine Frau wegen der Kinder eine berufliche Auszeit genommen und den Haushalt geschmissen. So wie ich ihn einschätze, musste sie dies alleine tun. Es sei also nichts als logisch, dass das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben beiden gehöre und bei der Scheidung zu teilen sei.

Wenn ich die Botschaft des Frauenstreiks richtig verstanden habe, muss meine Argumentation ziemlich altmodisch klingen. Massgebend ist nicht mehr, was beide Ehepaare gemeinsam verdienen. Relevant ist vielmehr, was der Mann und was die Frau verdient. Die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft scheint ein Auslaufmodell zu sein.

Ein Auslaufmodell ist demnach auch unser Steuersystem, welches auf traditionellen Rollenbildern von Mann und Frau beruht.

Schon 2004 verlangte der damalige FDP-Nationalrat Fulvio Pelli in einer Motion, die Ehepaar- und Familienbesteuerung durch eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung zu ersetzen. Beide Räte stimmten der Motion zu. Es folgten weitere Vorstösse und Standesinitiativen in diese Richtung. Und doch ist man von einer getrennten Veranlagung der Ehepartner weit entfernt.

Statt also mit der Einführung der Individualbesteuerung vorwärtszumachen, werkeln Beamte und Politiker an ausgeklügelten Lösungen, um die angebliche Heiratsstrafe zu beseitigen, wonach verheiratete Doppelverdiener gegenüber unverheirateten steuerlich benachteiligt seien.

Da spricht man von Ehepaarabzug, Einverdienerabzug, modifiziertem Zweiverdienerabzug oder einer steuerlichen Belastung von Konkubinatspaaren mit Kindern. All das wird das Steuerrecht unnötig verkomplizieren und am Selbstverständnis der Frau nichts ändern.

Ich war schon immer ein Verfechter der Individualbesteuerung, auch deshalb, weil ich mir damit eine Vereinfachung verspreche.

Schliesslich wäre die Individualbesteuerung, wo Mann und Frau je eine Steuererklärung ausfüllen müssen, auch eine Art Gleichberechtigung. Denn wenn ich mich nicht täusche, ist es heute in rund 80 Prozent der Ehen der Mann, der sich mit der Steuererklärung abmühen muss.

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