Gopfried Stutz
Heiratsstrafe erhitzt die Gemüter

Die Plafonierung der AHV-Rente ist gerechtfertigt, weil Ehepaare andere Vorteile haben.
Publiziert: 20.03.2021 um 17:10 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Auf den Jahreswechsel hin habe ich aufgezeigt, was alles von der maximalen AHV-Rente abhängig ist. Steigt sie, so nehmen automatisch auch Witwenrenten, Kinderrenten, Koordinationsabzug der 2. Säule und maximale Einzahlungsmöglichkeit in die Säule 3a zu. All diese Werte lassen sich von der maximalen AHV-Vollrente von neu 2390 Franken ableiten.

Ich war erstaunt, wie viele Reaktionen diese Kolumne provozierte. Denn ich hatte – oh, Schande – nicht geschrieben, wie es sich mit der Rente bei Ehepaaren verhält. Bekanntlich darf die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente von 2390 Franken.

Ein gewisser A.K. hat mir schwere Vorwürfe gemacht, dass ich dies «bewusst oder aus politischen Gründen» unterlassen habe. «Getrauen Sie sich nicht, dazu Stellung zu nehmen und die erneute Ungerechtigkeit aufzuzeigen?» Es zeige doch einmal mehr, dass auch hier wieder die Ehepaare benachteiligt würden.

«Lieber A.K., es tut mir fürchterlich leid. Nein, Mut braucht es nicht, um Fakten aufzuzeigen. Ich bin einfach davon ausgegangen, dass Sie selber ausrechnen können, dass das 1,5-Fache von 2390 Franken eine plafonierte Gesamtrente von 3585 Franken ergibt.»

Ich erhalte regelmässig Zuschriften von Personen, die mich dazu ermuntern, diese oder jene Ungerechtigkeit anzuprangern. Kein Thema erhitzt die Gemüter pensionierter Männer so sehr wie die Plafonierung der Renten bei Ehepaaren. (Ich mag mich nicht erinnern, dass sich je eine pensionierte Frau darüber beklagt hätte.)

Es ist nicht meine Aufgabe, etwas anzuprangern. Meine Herausforderung besteht darin, das komplexe System unserer Sozialwerke zu erklären – oder dies wenigstens zu versuchen.

So muss ich halt daran erinnern, dass die Plafonierung der AHV-Rente insofern zu rechtfertigen ist, als Ehepaare andere Vorteile haben: Witwenrenten, Witwerrenten, Verwitwetenzuschlag, Befreiung der Beitragspflicht.

Will man die Plafonierung aufheben und Ehepaare den Konkubinatspaaren gleichstellen, so müssten auch die anderen eben genannten Vorteile angepasst werden. Geht es nach Ruth Humbel, Nationalrätin der Mitte-Partei, so soll dereinst eine substanzielle Reform angegangen werden, wo die AHV den heutigen gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden soll.

Doch zuerst gilt es, dem Stimmvolk eine Mini-AHV-Reform mit der Anpassung des Frauenrentenalters, Übergangslösungen für Frauen und einer Mehrwertsteuererhöhung schmackhaft zu machen.

Und damit es auch noch gesagt ist: Ständeräte der Mitteparteien wollten im Rahmen dieser Mini-AHV-Reform die unbeliebte Plafonierung von 150 auf 155 Prozent erhöhen, was der AHV Zusatzkosten von 650 Millionen Franken beschert hätte. Also bei den Frauen sparen und das Ersparte gleich wieder für Ehepaare ausgeben. Dieses ungeniessbare Gericht könnte man «AHV-Stabilisierung à la CVP» nennen.

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