Versicherungen und Steuern
Schafft doch die Ehe ab!

Es ist unmöglich, all den verschiedenen Lebens- und Wohnformen im Sozialversicherungs- und Steuerrecht gerecht zu werden.
Publiziert: 01.05.2021 um 17:23 Uhr
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Aktualisiert: 03.05.2021 um 00:55 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Wie schön war es doch in der guten alten Zeit. Es gab Verheiratete und Alleinstehende. Und fertig.

Den unterschiedlichen Rahmenbedingungen konnte man im Steuerrecht und in den Sozialversicherungen problemlos gerecht werden. Zwar gab es überdies auch noch die wilde Ehe. Aber sie war illegal, oder zumindest verrufen, und rechtlich kein Thema.

Heute heisst die wilde Ehe Konkubinat und ist nicht nur legal, sondern auch gängig. Auch sonst gibt es zig Unterschiede: Gewisse Konkubinatspaare wohnen zusammen, andere nicht. Ehepaare in der zweiten Runde bleiben weiter in ihren eigenen Wohnungen. Und künftig können nun auch gleichgeschlechtliche Paare einen Eheschein beantragen, sofern das Volk dazu Ja sagt.

All diesen verschiedenen Formen will man sozialversicherungstechnisch und steuerlich gerecht werden. Ein Ding der Unmöglichkeit.

Mit der «Ehe für alle» stellt man homosexuelle Frauen den Hetero-Frauen gleich, schafft aber gleichzeitig eine Ungleichbehandlung zwischen Lesben und Schwulen. Stirbt eine Frau eines gleichgeschlechtlichen Paars, hat die überlebende Frau unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente. Ein Privileg, das homosexuellen Männern abgeht. Auf jede Verbesserung auf der einen Seite folgt eine Verschlechterung auf der anderen.

Ein episches Thema ist auch die Plafonierung der AHV-Rente bei verheirateten Paaren, was die Mitte-Partei als Heiratsstrafe bezeichnet. Sie besteht darin, dass ein Ehepaar nicht zwei ganze Vollrenten erhält, sondern höchstens das 1,5-Fache einer Maximalrente.

Dass das gegenüber nicht verheirateten Paaren ein Nachteil ist, braucht nicht näher erklärt zu werden. Dafür profitieren Ehepaare von Hinterlassenenleistungen, was wiederum Konkubinatspaare diskriminiert. Das eine nennt man Heiratsstrafe, das andere Heiratsbonus. Für die einen ist die Strafe grösser als der Bonus. Bei anderen verhält es sich gerade umgekehrt. Man kann nicht beides gegeneinander aufwiegen. Am besten, man schafft beides ab.

Spinnt man den Faden weiter, wäre die Abschaffung der Ehe im Familien- und Erbrecht die logische Konsequenz. Jeder versteuert, was er verdient. Die Individualbesteuerung ist eh schon längst auf der Traktandenliste im Bundesparlament. Sie kommt nur deshalb nicht vom Fleck, weil ihr die Ehe im Weg steht. Denn bei einer Individualbesteuerung müsste die unbeliebte Plafonierung aufgehoben werden, was wiederum die AHV erst recht in Schieflage brächte.

Daher mein Modell: Die AHV zahlt künftig nur noch Altersrenten, unabhängig vom Zivilstand. Es gäbe keine Witwen-, Witwer- und Kinderrenten mehr. Wer Bock hat aufs klassische Ernährersystem, schliesst für Frau und Kind eine Risikoversicherung ab. Nicht verheiratete Eltern müssen das heute schon tun – oder sollten es wenigstens. Man könnte das auch Selbstverantwortung nennen. Eine Haltung, die – das gebe ich zu – heute nicht wirklich in Mode ist. Aber manchmal bin ich gerne altmodisch.

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