Partnerschaftsgesetz
Drei Fakten zur Ehe für alle

Deutschland sagte Ja: Eine Mehrheit des deutschen Bundestags hat 30. Juni 2017 für eine «Ehe für alle» gestimmt. In der Schweiz ist das Anliegen seit einigen Jahren hängig. Drei Fakten die Sie wissen müssen.
Publiziert: 18.10.2018 um 20:16 Uhr
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Aktualisiert: 18.10.2018 um 20:18 Uhr
Obwohl die Grünliberalen bereits Ende 2013 eine parlamentarische Initiative, die die Ehe für alle fordert, eingereicht haben, bewegt sich seither wenig.
Foto: KEYSTONE/ANTHONY ANEX

«Same Love - Same Rights»: Das Zurich Pride Festival 2018 schrieb sich die Gleichstellung auf die farbigen Fahnen. Am lauten und schrillen Umzug in Zürich forderten die Teilnehmenden dieses Jahr die Zivil-Ehe für alle. Das geltende Partnerschaftsgesetz kenne zur Ehe über 20 Unterschiede und sei kein Ersatz für sie, hatten die Pride-Organisatoren im Vorfeld betont. Die Ungleichbehandlung lasse sich in keiner Art und Weise rechtfertigen. «Wir wollen mit den genau gleichen Rechten und Pflichten heiraten können», hiess es denn am Umzug auch auf Plakaten. Wie ist die Situation in den europäischen Ländern?

Drei Fakten zur «Ehe für alle»

  1. 1 Jahr Homo-Ehe in Deutschland: Einige Standesämter öffneten am 1. Oktober 2017 ihre Türen, obwohl Sonntag war. Zahlen darüber, wie viele gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen wurden, gibt es nicht. Geschätzt waren es in dem Jahr insgesamt fünf Prozent aller Ehen.
  2. 79 Tage noch – und es gilt auch in Österreich: «Die Unterscheidung in Ehe und eingetragene Partnerschaft lässt sich heute (...) nicht aufrechterhalten, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren» – mit dem Diskriminierungsverbot begründete der österreichische Verfassungsgerichtshof den Schritt am 1. Januar 2019.
  3. 2001: änderten die Holländer das Gesetz: Als erstes Land der Welt öffneten die Niederländer per Gesetz die Ehe für alle. Osteuropäische Länder sind am konservativsten. Auch in der Schweiz gibt es kein konkretes Datum für die Ehe für alle. Hierzulande müssen sich Schwule und Lesben mit der eingetragenen Partnerschaft zufriedengeben.
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