Bei einem Unfall im Ausland deckt die Unfallversicherung die entstandenen Kosten. Eine Unfallversicherung ist in der Schweiz obligatorisch. Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist durch den Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Wer ein kleineres Pensum hat oder gar nicht arbeitet, muss bei der Krankenkassen-Grundversicherung die Unfalldeckung einschliessen.
Bei gesundheitlichen Problemen im Ausland muss man sofort ihre Krankenkasse benachrichtigen
Im Krankheitsfall deckt die obligatorische Grundversicherung nur die notfallmässige Behandlung beim Arzt oder im Spital. Ob es sich bei einer Krankheit um einen Notfall handelt, muss im Einzelfall entschieden werden. Versicherte tun darum gut daran, bei gesundheitlichen Problemen im Ausland sofort ihre Krankenkasse zu benachrichtigen. Wie in der Schweiz muss der Versicherte in jedem Fall Selbstbehalt und Franchise übernehmen.
Die Grundversicherung deckt nicht alle Kosten
Die Grundversicherung muss bei einem Notfall im Ausland höchstens den doppelten Betrag der Kosten übernehmen, die sie in der Schweiz für die gleiche Behandlung vergüten würde. Bei Reisen in Gesundheits-Hochpreisinseln wie den USA, Japan, Kanada oder Australien empfiehlt es sich sehr, die höheren Kosten mit einer Zusatzversicherung zu decken.
Bei Auslandsreisen unbedingt die Versichertenkarte mitnehmen. In der Regel ist die Karte auch eine Europäische Krankenversichertenkarte und berechtigt in EU- und EFTA-Ländern zum Bezug der gleichen medizinischen Leistungen und zu den selben Tarifen wie sie die Versicherten dieser Länder haben. Die Karte ermöglicht die direkte Abrechnung mit der Kasse. Medizinische Behandlungen müssen in der Regel nicht bar oder per Kreditkarte bezahlt werden.