Urteil des Bundesgerichts
Wer daheim friert, soll weniger Miete zahlen
Wer daheim friert, hat Recht auf tiefere Miete: Laut Bundesgericht sollte eine Wohnung mindestens 20 Grad warm sein. Sonst darf Entschädigung gefordert werden. Dabei äussern sowohl Mieter als auch Vermieter Zweifel an vom Bund geplanten Verboten und Einschränkungen.
02.10.2022, 09:44 Uhr