KMU im Streit mit Behörden
«Spesenregelung wird nicht mehr akzeptiert – rückwirkend!»
Tanja Christen Kramis, Inhaberin der Neon Technik AG, muss rund 40'000 Franken Lohnbeiträge nachzahlen, weil sie sich auf eine Spesenvereinbarung aus dem Jahr 1978 verlassen hat. Der Fall zeigt: Behördliche Zusicherungen sind vor Gericht nicht immer etwas wert.
01.12.2024, 16:48 Uhr