Steuerflucht in WG gescheitert
«Der Lottomillionär wäre besser nach Zug gezogen»
Ein Lottomillionär aus dem Thurgau kann mit seinem Umzug in den Kanton Schwyz keine Steuern sparen. Er muss für das Jahr 2015 seine Steuern am früheren Wohnsitz bezahlen, wie das Bundesgericht entschieden hat.
29.03.2019, 12:26 Uhr