Urteil des Bundesgerichts
Schmähsong gegen SVP-Rickli ist keine sexuelle Belästigung
Es ist ein Leiturteil: Die Rapper, die Natalie Rickli in einem gewaltpornografischen Schmäh-Song attackierten, werden nicht wegen sexueller Belästigung verurteilt.
20.11.2019, 13:25 Uhr