Auf dem Velo ist es mir schon öfters passiert, dass die rote Ampel trotz langer Wartezeit nicht auf Grün springt. Wie reagiere ich richtig – darf ich nach einer gewissen Zeit auch bei Rot weiterfahren?
R. Andrighetti, Luzern
Es gibt verschiedene Systeme, mit denen eine Ampel erkennen kann, ob ein Velo vor ihr wartet oder nicht. Radar und optische Sensoren beispielsweise registrieren die Bewegung von Fahrzeugen. Wärmebildkameras «spüren» die gegenüber der Umgebung erhöhte Temperatur, die von Personen und Fahrzeugen ausgeht. Und Induktionsschleifen im Boden erkennen Metall. All diese Systeme können grundsätzlich fehlerhaft sein oder ausfallen. Dann wird auch das Fahrzeug nicht erkannt und die Ampel bleibt hartnäckig auf Rot stehen. Besonders anfällig dafür, übersehen zu werden, sind Carbonvelos bei Induktionsschleifen, weil ihr Metallanteil klein ist.
Bleibt die Ampel – aus welchen Gründen auch immer – auf Rot, ist es am sichersten, abzusteigen und den Fussgängerstreifen zu benützen. Allerdings hat ein deutsches Gericht kürzlich festgestellt, dass Velofahrerinnen und Velofahrer keine «qualifizierten Fussgänger» sind, denen man vorgeben könne, vom Velo abzusteigen und dann als Fussgänger am Verkehr teilzunehmen.
Notfalls auch bei Rot rüber
Aus diesem Grund ist es im konkreten Fall durchaus angebracht, die Kreuzung auch bei Rot zu überqueren, selbstverständlich mit grosser Vorsicht und unter Gewährung des Vortritts allen anderen Verkehrsteilnehmenden gegenüber. Ganz im Sinne der Grundregel des Strassenverkehrsgesetzes: «Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet.»
Übrigens: Die Schweiz erlaubt seit 2021 bei Vorhandensein einer gelben Zusatztafel (siehe Bildergalerie) Rechtsabbiegen für Velos (sowie gleichgestellte Fahrzeuge wie E-Trottis oder Mofas) bei Rot. Aber Achtung: Der Querverkehr und Fussgänger, die rechts um die Ecke Grün haben, haben weiterhin Vortritt – darum ist das Velo im Schild gelb statt grün. Wo keine Tafel ist, bleibt das Rechtsabbiegen bei Rot weiter verboten!