Als Velofahrer überholen mich Autos in der Innenstadt oft mit sehr wenig Abstand, weil die Strassen so schmal sind. Gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand? Und was ist, wenn ein Auto diesen nicht einhalten kann?
P. Oeri, Schlieren ZH
Dass Velofahrerinnen und Velofahrer (zu) nahe überholt werden, passiert offenbar recht häufig. In der letzten grossen Umfrage von Pro Velo unter Velofahrenden wurde die Aussage «Autos überholen mich mit genügend seitlichem Abstand» lediglich mit der Schulnote 3,1 bewertet – also deutlich ungenügend.
Ein Mindestabstand beim Überholen von Velos ist gesetzlich nicht konkret festgelegt. Die Rede ist lediglich von «ausreichenden Abstand wahren» und «besonders Rücksicht nehmen». Ein Mass wird nirgends genannt, denn ein solches ist unter anderem abhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit. Andere europäische Länder haben den Abstand dennoch geregelt und legen diesen bei mindestens 1,00 Meter oder mehr fest.
Mehr Abstand ab 50 km/h
Auch mehrere Entscheide von Schweizer Gerichten und die Rechtsliteratur gehen von einem Überholabstand von mindestens 1,00 Meter aus. Dieser gilt jedoch nur bei tieferen Geschwindigkeiten. Ab 50 km/h sollte er unbedingt grösser sein, denn nahes Überholtwerden führt zu Erschrecken, riskanter Nähe und gefährlichem, seitlichem Winddruck. Autolenkende, die diesen seitlichen Abstand nicht einhalten können, müssen eine Situation abwarten, in der genügend Raum für das Überholen zur Verfügung steht. Die Sicherheitslinie darf auch zum Überholen von Velos nicht überquert werden.
Um die Sicherheit auf Schweizer Strassen zu erhöhen, fordert Pro Velo Schweiz deshalb einen gesetzlichen Mindest-Überholabstand von 1,50 Metern von Velofahrern durch motorisierte Fahrzeuglenker. Mehr Informationen gibt es auf pro-velo.ch.