Immer wieder höre ich von Konflikten zwischen Fussgängern und Velofahrern auf signalisierten Wanderwegen. Wann genau darf ich mit dem Velo oder E-Bike auf Wanderwegen fahren?
H. Jäggi, Samedan GR
Wanderwege können von Velos und Elektrobikes grundsätzlich befahren werden, es sei denn, sie sind mit einem Fahrverbot belegt oder sie befinden sich in einem Wald. Fahrverbote richten sich entweder als «allgemeines Fahrverbot» an alle Fahrzeuge oder sie schliessen nur die Motorfahrzeuge aus. Dann fallen lediglich die schnellen, bis 45 km/h unterstützten Elektrovelos darunter, weil sie als Motorfahrräder gelten. Velos und langsame, bis 25 km/h unterstützte E-Bikes dürfen dann trotzdem fahren.
Auf Fahrverbote achten
Im Wald gelten die unterschiedlichen kantonalen Bestimmungen. In der Regel ist das Fahren auf asphaltierten oder gekiesten Waldwegen oder -strassen und signalisierten Velo- oder Mountainbike-Routen mit Velos und Elektrovelos erlaubt – Verbote sind stets signalisiert. Das Befahren von schmalen Wegen oder Pfaden – sogenannten «Single trails» – wird unterschiedlich streng geregelt, ist aber in vielen Kantonen generell verboten. Das Fahren abseits von Wegen ist im Wald überall verboten.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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Sind Velofahrerinnen und -fahrer auf Wanderwegen unterwegs, so müssen sie auf Fussgängerinnen und Wanderer Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt lassen. Wenn sich Velofahrer frühzeitig mit Klingeln oder Rufen bemerkbar machen und ihr Tempo anpassen, tragen sie zu einem konfliktfreien und angenehmen Nebeneinander bei.