Darf meine sechsjährige Tochter auf dem Trottoir fahren oder muss sie die Strasse benutzen – auch wenn es keinen Veloweg gibt?
C. Huber, Brunnen SZ
Kinder bis zwölf Jahre dürfen auf dem Trottoir Velo fahren, wenn Radstreifen und Radwege fehlen. Dies gibt ihnen mehr Sicherheit und die Möglichkeit, Wege auch dann auf dem Velo zurückzulegen, wenn abschnittsweise keine Veloinfrastruktur vorhanden ist. Das Velofahren auf dem Trottoir erfordert dennoch grosse Aufmerksamkeit.
Einerseits dürfen Fussgängerinnen und Fussgänger nicht unnötig behindert oder gar gefährdet werden. Andererseits ist Vorsicht geboten bei Einfahrten in Gebäude und Grundstücke sowie bei allen Querstrassen. Weil Velos in der Regel schneller unterwegs sind als Fussgängerinnen, sehen Autofahrende sie möglicherweise erst spät. An Querstrassen haben Kinder auf dem Velo keinen Vortritt, auch nicht auf einem Fussgängerstreifen. Hier empfiehlt es sich, abzusteigen und die Strasse zu Fuss zu überqueren.
Erwachsene, die ihre Kinder begleiten, dürfen selber nicht auf dem Trottoir fahren. Gerade an Kreuzungen gilt es dann, sich mit dem Kind gut abzusprechen, damit keine gefährlichen Situationen entstehen. Mehr Informationen zum Thema gibt es auf pro-velo.ch.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.