Wenn schnellere Velofahrer langsame auf dem Radstreifen überholen, müssen sie häufig auch die normale Fahrbahn benutzen. Haben Velos auch neben dem Radstreifen Vortritt und trägt bei einem Unfall somit der Autofahrer die Schuld?
U. Müller, Fislisbach AG
Jede und jeder Velofahrende muss ab und zu den Radstreifen verlassen, um ein anderes Velo zu überholen oder einem dort abgestellten Fahrzeug auszuweichen. Das Verlassen des Radstreifens muss mit einem Handzeichen oder dem elektrischen Blinker angezeigt werden. Dabei haben die Velofahrenden gemäss Gesetz keinen Vortritt. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen nicht behindert werden.
Weil für Velofahrerinnen und Velofahrer das Verlassen des Radstreifens mit dem Verlust des Vortritts verbunden ist, ist für Autofahrende das Parkieren und nur schon das Anhalten auf einem Radstreifen gesetzlich verboten. Das Parkieren wird mit einer Busse von 120 Franken geahndet; das Anhalten mit 80 Franken.
Zeichengebung enorm wichtig
Ist allerdings kein Radstreifen vorhanden, muss das Handzeichen der Velofahrer von nachfolgenden Fahrzeugen respektiert werden. Das Strassenverkehrsgesetz sagt, dass Fahrzeuge nicht links überholt werden dürfen, wenn die Fahrzeugführerin anzeigt, nach links abbiegen zu wollen. Dies zeigt, wie wichtig die korrekte Zeichengebung im Strassenverkehr – auch bei Velofahrern – ist. Allerdings dürfen Velofahrende auch nicht zu kurzfristig Zeichen geben und unvermittelt einspuren.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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