Ab und an sehe ich auf der Strasse Elektrovelos, die mit Blinkern an Lenker und am Heck ausgerüstet sind. Darf ich solche elektrischen Blinker an meinem Velo nachrüsten?
C. Clement, St. Moritz GR
Velos und E-Bikes dürfen mit gelben beziehungsweise orangen, elektrischen Blinkern ausgerüstet werden. Diese dürfen entweder vorne oder hinten am Velo angebracht sein; es ist auch beides erlaubt. Die Blinker müssen gut sichtbar sein, dürfen aber nicht blenden. Eine Typengenehmigung für die Blinker am Velo braucht es nicht.
Wenn das Velo über Blinker verfügt, muss kein Handzeichen mehr gegeben werden. Pro Velo empfiehlt jedoch, Richtungswechsel dennoch zusätzlich mit dem Arm anzuzeigen, vor allem am Tag. Einerseits ist das Handzeichen deutlicher als der Blinker, der bei Velos noch nicht sehr verbreitet ist. Der Arm reicht auch weiter über die Silhouette der Velofahrerin hinaus als der Blinker, der nicht mehr als 50 Zentimeter von der Fahrradmitte entfernt sein darf. Andererseits bildet das Geben des Handzeichens zusammen mit dem Blick zurück einen natürlichen Bewegungsablauf. Der Kontrollblick nach hinten darf trotz Blinker keinesfalls vergessen werden – dabei kann auch gleich der Arm ausgestreckt werden.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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