Seit dem 1. April 2024 müssen schnelle 45-km/h-E-Bikes mit einem Tachometer ausgerüstet sein. Muss ich mein älteres Elektrovelo nun nachrüsten?
T. Razzani, Bristen UR
Nein, schnelle Elektrovelos mit einer Unterstützung bis 45 km/h, die bereits vor dem 1. April in Verkehr gesetzt wurden, müssen nicht mit einem Tachometer nachgerüstet werden – noch nicht. Das Gesetz gibt hierzu eine dreijährige Frist bis zum 1. April 2027. Erst ab dann müssen alle E-Bikes mit gelber Nummer über einen Geschwindigkeitsmesser verfügen. Vorerst gilt also: Nur wer ein neues, schnelles E-Bike kauft, muss darauf achten, dass ein Tachometer dran ist. Von der neuen Pflicht ganz ausgenommen sind die langsamen Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h sowie Elektro-Trottinetts.
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Aber Achtung: Auch ohne Tacho gelten schon seit dem 1. April 2022 für alle Elektrovelos – auch die «langsamen» – die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Wer also beispielsweise in einer Tempo-30-Zone oder einer Begegnungszone mit höherem Tempo erwischt wird, muss mit einer Busse von 30 Franken rechnen.
Für Velos ohne Hilfsmotor gelten die Geschwindigkeitslimiten nicht. Wer sie aber grob missachtet, kann wegen Gefährdung oder Behinderung anderer dennoch verzeigt werden. Eine solche Busse wird dann deutlich teurer als 30 Franken.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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