Ab 1. April gilt Tachopflicht
Muss ich mein schnelles E-Bike jetzt nachrüsten?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 03.04.2024 um 10:46 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2024 um 15:32 Uhr
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Ab dem 1. April 2024 müssen alle neuen E-Bikes mit einer Unterstützung bis 45 km/h mit einem Tacho ausgerüstet sein.
Foto: Keystone
Pro-Velo-ExpertInnen-Team

Seit dem 1. April 2024 müssen schnelle 45-km/h-E-Bikes mit einem Tachometer ausgerüstet sein. Muss ich mein älteres Elektrovelo nun nachrüsten?
T. Razzani, Bristen UR 

Nein, schnelle Elektrovelos mit einer Unterstützung bis 45 km/h, die bereits vor dem 1. April in Verkehr gesetzt wurden, müssen nicht mit einem Tachometer nachgerüstet werden – noch nicht. Das Gesetz gibt hierzu eine dreijährige Frist bis zum 1. April 2027. Erst ab dann müssen alle E-Bikes mit gelber Nummer über einen Geschwindigkeitsmesser verfügen. Vorerst gilt also: Nur wer ein neues, schnelles E-Bike kauft, muss darauf achten, dass ein Tachometer dran ist. Von der neuen Pflicht ganz ausgenommen sind die langsamen Elektrovelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h sowie Elektro-Trottinetts.

Kein Freibrief für Raser

Aber Achtung: Auch ohne Tacho gelten schon seit dem 1. April 2022 für alle Elektrovelos – auch die «langsamen» – die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Wer also beispielsweise in einer Tempo-30-Zone oder einer Begegnungszone mit höherem Tempo erwischt wird, muss mit einer Busse von 30 Franken rechnen.

Für Velos ohne Hilfsmotor gelten die Geschwindigkeitslimiten nicht. Wer sie aber grob missachtet, kann wegen Gefährdung oder Behinderung anderer dennoch verzeigt werden. Eine solche Busse wird dann deutlich teurer als 30 Franken.

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