Müssen Velofahrer am Stoppschild vollständig anhalten, auch wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist?
A. Hauser, Langenthal BE
Das Gesetz ist bezüglich des «Stop»-Signals unmissverständlich. Es «verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.» Die Polizei lehrt den Kindern in der Schule sogar, beim Stop-Balken den Fuss auf den Boden zu setzen. Für Velofahrende ist das vollständige Anhalten indes mit einem Energieaufwand verbunden: Forscher haben herausgefunden, dass das Abbremsen von Tempo 20 auf null und das Wiederanfahren so viel Energie verbraucht wie ein Umweg von 100 Metern.
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Darum gab es vor einigen Jahren auch schon einen Vorschlag des Bundes, Stop-Balken für Velos so zu gestalten, dass sie die Bedeutung von «Kein Vortritt» haben. Er wurde aber aus Sicherheitsgründen nicht umgesetzt. Folglich müssen Velofahrerinnen am Stoppschild vollständig anhalten.
Vortritt am Stoppschild
Apropos Vortrittregelung bei den Schildern «Stop»und «Kein Vortritt»: Beide Signale sind hierarchisch gleichgestellt. Wenn ich an einer Kreuzung aus einer Strasse mit «Kein Vortritt» nach links abbiege, hat mein Gegenüber den Vortritt, auch wenn er zuvor am Stoppschild anhalten musste. Und selbstverständlich spielt es auch keine Rolle, ob sich Velos, Autos oder Busse gegenüberstehen: Der Rechtsvortritt gilt unabhängig vom Fahrzeug, in oder auf dem ich sitze.
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