Assistenten sind in neuen LKW Pflicht
Ist der tote Winkel jetzt ungefährlich?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 11:18 Uhr
1/10
Blick aus einem LKW-Cockpit: Aussenspiegel helfen bei der Übersicht, aber manche Ecken rund um den Lastwagen sind für die Fahrerin oder den Fahrer nicht einsehbar – die sogenannten toten Winkel.
Foto: sean missuk
Pro-Velo-ExpertInnen-Team

Elektronische Assistenzsysteme sind bei neuen Lastwagen obligatorisch. Muss ich mich auf dem Velo nun nicht mehr vor dem toten Winkel fürchten?
C. Pasquale, Rotkreuz ZG 

Der tote Winkel umfasst diejenigen Bereiche rund um Lastwagen und Busse, die vom Chauffeur oder von der Chauffeuse weder direkt noch via Spiegel eingesehen werden können. Solche tote Winkel gibt es gleich mehrere rund um das Fahrzeug (siehe Grafik). Personen, die sich auf dem Velo in einem solchen Bereich befinden, sind in akuter Gefahr.

Foto: Blick Grafik

Tatsächlich müssen Lastwagen seit April 2024 über elektronische Systeme verfügen, die Personen und Fahrzeuge rund um den LKW erkennen können und davor warnen. Die Regel gilt jedoch nur für neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge – bestehende müssen nicht nachgerüstet werden. Bis also alle Lastwagen über Assistenzsysteme wie den Totwinkelwarner verfügen, wird es leider noch viele Jahre dauern.

Im Zweifel auf Vortritt verzichten

Für Velofahrerinnen und -fahrer ist es deshalb weiterhin wichtig, sich nicht in diese gefährlichen Zonen hineinzubegeben. Vor Kreuzungen bleibt man am besten hinter dem Lastwagen, vor allem, wenn dieser in Bewegung ist. Wenn der LKW rechts blinkt: Immer warten, bis er ganz abgebogen ist. Kann man an einem stehenden Lastwagen vorfahren, zum Beispiel auf einem Radstreifen, sollte man nicht neben dem LKW anhalten, sondern mindestens zwei Meter weit davor, wo man sich im Sichtfeld der Chauffeurin oder des Chauffeurs befindet.

Wenn immer möglich, sollte man Blickkontakt mit dem Fahrzeuglenker aufnehmen. Dabei gilt: Kann man vom Velo aus den Chauffeur nicht im Aussenspiegel des Fahrzeugs sehen, wird man selber auch nicht gesehen. Im Zweifel lieber einmal zu viel auf den eigenen Vortritt verzichten, als sich in eine gefährliche Situation zu begeben.

Hast auch du eine Frage an das Pro-Velo-Expertenteam?

Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?