Ist es erlaubt, mit dem Velo über einen Fussgängerstreifen zu fahren?
C. Schindler, Frauenfeld TG
Ein Verbot für das Befahren von Fussgängerstreifen mit dem Velo gibt es nicht. Wer jedoch mit dem Velo fährt, hat – im Gegensatz zu Fussgängerinnen – keinen Vortritt gegenüber dem Verkehr auf der Strasse.
Zu empfehlen ist das Befahren dennoch nicht. Zwar halten viele Autofahrer trotz Vortrittsrecht an, wenn ein Velo die Strasse überqueren will. Doch darauf hoffen kann man nicht. So sind Missverständnisse vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass man mit dem Velo viel schneller an einen Fussgängerstreifen herankommt als zu Fuss. Damit verkürzt sich die Reaktionszeit für die Verkehrsteilnehmenden auf der Strasse. Das Befahren ist somit mit Risiken behaftet. Wer das Velo schiebt, ist auf der sicheren Seite und geniesst zudem das Vortrittsrecht der Fussgänger.
Ausnahme Trottinett
Im Gegensatz zu Velos profitieren Trottinett-Fahrerinnen an Fussgängerstreifen vom selben Vortrittsrecht wie Fussgänger – allerdings nur, wenn das Trotti nicht mit einem Elektromotor ausgestattet ist! Doch auch ihnen empfiehlt Pro Velo, abzusteigen – aus denselben Gründen wie den Velofahrenden.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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