Ich möchte auf dem Velo noch besser sichtbar sein und farbige Lichter am Rahmen und in den Speichen anbringen. Ist das erlaubt?
L. Gerber, Greifensee ZH
Mit den kürzer werdenden Tagen sollten sich Velofahrerinnen und E-Biker wieder vermehrt Gedanken über eine gute Beleuchtung machen. Besonders im Dunkeln können sie von anderen Verkehrsteilnehmern sonst nur schlecht gesehen werden – und das Unfallrisiko steigt. Allerdings kann es tatsächlich nicht nur ein «zu wenig», sondern auch ein «zu viel» geben. Dann nämlich, wenn Lichter am Velo blenden oder leuchtende Aufschriften ablenken. Auch bei den Farben sind Grenzen gesetzt.
Vorgeschrieben sind im Dunkeln ein ruhendes Licht vorne (weiss) und eines hinten (rot). Diese können ergänzt werden mit blinkenden Lichtern. Erlaubt sind auch zusätzliche (blinkende) Lichter, die nicht am Velo, sondern beispielsweise am Rucksack oder am Helm angebracht sind. Vorgeschrieben sind des Weiteren Reflektoren vorne (weiss), hinten (rot) und an den Pedalen, wobei Spezialpedale ausgenommen sind. Auch bei den Reflektoren sind zusätzliche nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen: etwa in den Speichen oder an der Kleidung.
Bei E-Bikes ist Licht immer Pflicht
Farblich sind Weiss (vorne), Rot (hinten) und Gelb oder Orange (an allen anderen Orten) vorgegeben – andere Farben sind nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden reflektierende Speichen: Diese müssen weiss sein. Allfällige Aufschriften an Velos dürfen nicht leuchten, weil sie so andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnten. Zu erwähnen ist ausserdem eine Besonderheit bei E-Bikes: Diese müssen seit 1. April 2022 in der Schweiz auch am Tag stets mit Licht fahren. Fahrerinnen und Fahrer, die sich nicht daran halten, müssen mit einer Busse von 20 Franken rechnen.
Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.
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