Auf einen Blick
- Hohe Bussen für Verkehrsverstösse in der Schweiz
- Handynutzung und Essen am Steuer sind besonders teuer
- Bussen können bis zu 1500 Franken betragen
Leerer Tank
Wer mit leerem Tank oder Akku auf der Autobahn stehenbleibt, muss mit einer saftigen Busse rechnen. Denn laut Entscheid des Bundesgerichts gilt ein ungenügend betanktes Fahrzeug als nicht betriebssicher. Schafft es das Auto noch auf den Pannenstreifen oder in eine Ausstellnische, kommt man mit einer Ordnungsbusse von 120 Franken davon. Ist aber kein Pannenstreifen – etwa in einem Tunnel oder auf einer Baustelle – vorhanden und das Auto bleibt auf der Fahrbahn stehen, kommts zur Verzeigung und einer Busse von schnell mehreren Hundert Franken. So musste ein Autofahrer 2020 im Aargau 1500 Franken zahlen, weil er mit leerem Tank auf der Überholspur stehenblieb – und sich auf der Suche nach Benzin dann auch noch zwei Kilometer vom Fahrzeug entfernte.
Whatsappen
Ein kurzer Blick aufs Smartphone, weil die neueste Whatsapp-Nachricht bimmelt – nicht tragisch, oder? Oh doch! Wer dann zum Handy greift, ist nicht nur gefährlich abgelenkt, sondern wird auch schnell mit mehreren Hundert Franken Busse belangt. Denn anders als Telefonieren mit Handy am Ohr (100 Fr.) wird Hantieren mit dem Smartphone verzeigt. Je nach Kanton und Situation muss man mit 300 bis 400 Franken Busse oder mehr rechnen, macht mit Gebühren schnell 500 bis 700 Franken – im besten Fall. Es können aber auch über 1000 Franken werden! Dazu kommt häufig ein Fahrausweisentzug von ein bis drei Monate.
Gipfeli am Steuer
Ähnlich teuer wie die Nutzung des Smartphones wird Essen am Steuer sanktioniert. Der Biss in eine Laugenbrezel kostete schon 2012 eine Autofahrerin im Kanton Zürich 250 Franken. Und das ist kein Einzelfall: Denn Brezel- oder Gipfelschlemmen wird als «Beeinträchtigen der Aufmerksamkeit durch Vornahme von Verrichtungen» angesehen, bei der die Bussen je nach kantonaler Regelung schnell ein paar Hundert Franken betragen können. Beidhändig ins Sandwich beissen oder Schlangenlinien während des Mahls fahren, kann sogar bis 1500 Franken und den Führerausweis kosten.
Kiffen und fahren
Wer grün inhaliert, kann bei einer Verkehrskontrolle schnell rot sehen: Anders als bei Alkohol am Steuer gilt bei Cannabis faktisch Nulltoleranz. Bedeutet: Wer sich ein Feierabendbier genehmigt und danach fährt, dem droht (meist) nichts. Wer am Abend einen Joint raucht und tags darauf in eine Kontrolle gerät, muss bestenfalls eine Busse wegen illegalen Konsumierens zahlen – und zwar dann, wenn die festgestellte Menge im Blut unterhalb von (kaum nachzuweisenden) 1,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut beträgt. Liegt sie drüber, ist das Billett für mindestens drei Monate weg – und die Kosten können horrend werden: Oft bewegen sich diese um die 1000 Franken plus bedingte Busse (Tagessätze), mit Gebühren zahlt man meist 2000 bis 3000 Franken. Hinzu kommen die Busse für Konsum (mit Gebühren meist ein paar Hundert Franken), Fahrfähigkeits-Check (1000–3000 Fr.) und ein halbes bis zwei Jahre lang regelmässige Urinproben.
Linienparken
Blaue Zone, weisse Felder, gelbe Linien – die Parkregeln und -bestimmungen in der Schweiz sind komplex (hier gehts zum Ratgeber: Richtig Parkieren). Ob weiss oder blau: An sich muss das ganze Auto im Feld stehen, weder Stossstange noch Aussenspiegel dürfen darüber hinausragen. Eine Busse gibts sicher, wenn die Pneus auf statt innerhalb der Linie stehen – das gilt als Parken ausserhalb des Parkfelds. Doch was kann es schon kosten, wenn die Räder mal eine Handbreit ausserhalb stehen? 1250 Franken! So geschehen einem Zürcher – trotz Anwohner-Parkkarte: Nach mehr als zehn Stunden kostet Falschparken nicht mehr je nach Dauer nur 40, 60 oder 100 Franken, sondern wird verzeigt. Machte nach drei Tagen irre 700 Franken Busse plus 550 Franken Gebühren.
Zu wenig Abstand halten
Zwei Sekunden sollte der Abstand zum vorausfahrenden Auto betragen – so die Faustregel. Im dichten Morgenverkehr auf der Autobahn ist das aber kaum zu schaffen (siehe Video): Lässt man genügend Abstand, wird garantiert in die korrekte Lücke gedrängelt. Fatal, denn: Zu geringer Abstand kann Tausende Franken und den Führerausweis kosten. Trotz variierender Richtlinien von Kanton zu Kanton gilt generell: «Halber Tacho in Metern» oder über 1,8 Sekunden ist legal, das wären zum Beispiel bei 120 km/h ab etwa 60 Meter. Bei unter 1,8 Sekunden Abstand kommt man meist auf einige Hundert Franken plus Gebühren. Doch unter 0,6 Sekunden wirds deftig. Zum Beispiel in den Kantonen Zürich und Graubünden: bei 11 bis 15 Prozent des Tempos in Metern (bei 120 km/h 13 bis 18 m) zehn Tagessätze. Bei einem Netto-Gehalt von 5000 Franken im Monat ist ein Tagessatz gerundet 120 Franken. Bedeutet 1200 Franken Busse plus die Gerichtsgebühren.
Im Winter mit Guckloch fahren
Wenn die Tage kürzer werden und die Temperaturen sinken, wirds für «Laternenparker» bald schon wieder mühsam (hier gehts zum Ratgeber: Wenn uns der Winter eiskalt erwischt). Denn: Nicht nur die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben müssen ganz von Schnee und Eis befreit sein, sondern ebenso die Aussenspiegel-Glasflächen. Wer nicht oder nur ungenügend kratzt – Stichwort Guckloch –, für den kanns richtig teuer werden. Die Verzeigung kostet je nach Fall meist bis zu 600 Franken oder mehr – und es droht Ausweisentzug und bei Unfällen gar eine Freiheitsstrafe.